Dokument 15
Auszug aus der kurhessischen Verfassungsurkunde vom 5. Januar 1852, 3. Abschnitt: "Von den Unterthanen, Gemeinden, Bezirksräthen, Staatsdienern, Standesherrn und ritterlichen Körperschaften"
Urheber
Kurfürst Friedrich Wilhelm I.
Datum
05.01.1852
Bestand/Sign.
Sammlung kurhessischer Gesetze, Bd. 13: 1852-1854, Jahr 1852 Nr. II, Kassel o. J., S. 6ff.
Die kurhessische Verfassung machte die im kurhessischen Gesetz zur Religionsfreiheit von 1848 eingeführte Rechtgleichheit der Juden wieder rückgängig. Die Staats- und Bürgerrechte waren fortan wieder vom "christlichen Glaubensbekenntnisse" abhängig. (§ 20).
Bearbeiter: sh — URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?doc=8534
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