Offensivbündnis zwischen Papst Paul III. und Kaiser Karl V. gegen die Protestanten in Deutschland, 6. und 26. Juni 1546
Papst Paul III., aus dem Haus Farnese, ein Gegner des Kaisers und seiner Konzilspläne, hatte nach dem Frieden von Crepy angesichts der überlegenen Machtstellung Karls V. seinen Widerstand aufgegeben und das Konzil von Trient (1545-1563) einberufen. Nachdem die Protestanten auf dem Wormser Reichstag 1545 eine Beteiligung abgelehnt hatten, wurde der vorliegende Vertrag vom Kaiser am 6. Juni 1546 in Regensburg, vom Papst am 26.Juni 1546 in Rom unterzeichnet.
I. Da Deutschland seit vielen Jahren von der Häresie zerstört und verwüstet wird, woraus ihm unendliche Schäden und Unglück erwachsen sind und noch erwachsen, auch Gefahr der Zerstörung, des Unterganges und Ärgernisses für viele andere; und da die Beruhigung und Einigung dieses Reiches schon so lange Zeit und auf allerlei Weise erstrebt wurde und man nunmehr erfahren mußte, daß die Protestanten und Schmalkaldener nach der Einberufung des allgemeinen Konzils nach Trient erklärten, daß sie nicht geneigt seien, sich der Entscheidung dieses Konzils zu unterwerfen..., haben Seine Heiligkeit und Seine Majestät es für notwendig erachtet, zur Ehre Gottes, zum Besten der Christenheit im allgemeinen und Deutschlands im besonderen nachstehenden Vertrag zu schließen, indem sie einander in aller Form bindend zusagen, was folgt:
II. Seine Majestät wird im Namen Gottes, mit Hilfe und Unterstützung Seiner Heiligkeit im nächstfolgenden Monat Juni [1546] mit aller seiner Macht gegen die genannten Protestanten, Schmalkaldener und sonstigen Häretiker jeder Art in Deutschland mit Waffengewalt vorgehen, um sie erfolgreich zu der wahren alten Religion und zum Gehorsam gegen den apostolischen Stuhl zurückzuführen. Seine Majestät mag zu diesem Zwecke alle geeigneten Mittel und Wege anwenden, um zu versuchen, ob sie sich ohne Gewaltanwendung zu der genannten Religion und zum Gehorsam gegen den apostolischen Stuhl bringen lassen, doch darf, sofern auf diesem Wege die Rückführung bis zum genannten Termin nicht gelingt, das Unternehmen dadurch nicht verzögert werden.
III. Seine Majestät darf mit den Protestanten und Schmalkaldenern und sonstigen Häretikern keinerlei Vereinbarung oder Abkommen irgendwelcher Art schließen, die,den wesentlichen Inhalt (substantia) und Erfolg des Unternehmens betreffen oder es vereiteln oder verzögern könnten; insbesondere darf er ihnen ohne ausdrückliche Zustimmung Seiner Heiligkeit oder des apostolischen Legaten nichts zugestehen oder bewilligen, was gegen die Religion oder gegen die Ordnungen der Kirche verstößt .. . [Es folgen Bestimmungen über finanzielle und militärische Hilfeleistung des Papstes und Abgaben der spanischen Kirche für das Unternehmen.]
IX. Allen katholischen Fürsten und Ständen Deutschlands, geistlichen wie weltlichen, und überhaupt allen anderen christlichen Fürsten, Staaten und Republiken soll der Beitritt zu diesem Bündnis offenstehen und dabei jedem die seinem Rang zukommende Ehrenstellung eingeräumt werden ...
[F. Dickmann]
[Nuntiaturberichte, 1. Abt., Bd. 9, S. 575—578] zit. nach: Geschichte in Quellen, Bd. III, Renaissance, Glaubenskämpfe, Absolutismus, München 1966, S 180-181
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