Transkription:
Extract Geheimen Raths Protokolls Cassel den 24ten, August 1819 Der Polizey Director Scheffer zu Fulda berichtet über die daselbst entdeckten Spuren von Unruhen wider die jüdischen Einwohner. Resol: Dient zur Nachricht 2.) Sind die von demselben ergriffenen Maasregeln den sämtlichen übrigen Polizey-Directionen mittelst Abschriftlicher Mittheilung der Beilage B bekannt zu machen Unterschrift P:N: An die Polizey Directionen in Hanau, Marburg und Rinteln ist das Nötige besorgt Geht ad acta am 26.8.19 An die Polizey Direction allhinn Beilage B: Zur Verhütung möglicher Störungen der öffentl. Ordnung und Ruhe ist erforderlich 1. daß heute Abend die Militair-Patrouillen wieder um 9 Uhr ausgehen, als wollten sie zunächst die auf den Strassen befindlichen Soldaten in ihre Quartiere weisen. 2. daß die Patrouillen so lange noch mehrere Menschen auf den Straßen sind, von Viertelstunde zu Viertelstunde oder wo möglich noch öfter ausgehn und ihre Richtung über die Judengasse und sonst wo Zusammenlauf ist, nehmen. 3. daß mit diesen Militair-Patrouillen auf die nächsten Tage fortgefahren werde. 4. daß sämmtliche Polizeidiener bis Mitternacht im Dienst bleiben, dergestalt, daß einer sich auf dem Bureau der zweite beim H. Polizeihauptmann, die übrigen in der Nähe der Judengasse auf den Bohlen und an ähnlichen schicklichen Orten aufhalten. 5. doch muß noch einer für heute Abend bei der Rappschen Tanzmusik seyn, Ordnung halten nothigenfalls arretiren oder die Wache holen und um 10 Uhr Feuerabend bieten resp. bewirken. 6. Wenn größere Trupps zusammenstehn oder gehn, und junge Leute, welche zu den Schulen oder zum Lycee gehören, desgleichen Lehrjungen und Handwerksbusche darunter befindlich sind, so [Seite 2] muß beim ersten Verdacht einer Unruhe besonders wenn Hepp Hepp gerufen oder sonst eine zur Ruhestörung aufregende Äußerung geschieht, jenen jungen Leuten und den Handwerksburschen alsbald befohlen werden sich sofort nach Haus zu begeben, und die übrigen Personen werden gleichfalls dazu aufgefordert. 7. Wird jener Befehl von den Lyceisten Gymnasiasten, Schuljungen Handwerksburschen nicht auf der Stelle durch ruhiges Auseinander- und Weggehen befolgt, so sind die nächsten oder wer sich etwa wörtlich oder thätlich gegen obigen Befehl äußert, alsbald festzunehmen und auf die Wache zu bringen. 8. Diese Maasregeln zur Zerstreuung der bedenklichen Haufen sind jedoch womöglich erst dann anzuwenden, wenn eine Militär-Patrouille von etwa 6 Mann zur Arretirung bereit steht, damit durch obigen Befehl, wenn er nicht alsbald vollstreckt werden kann keine Blöße entstehe. 9. Sollte bedeutendere Widersetzlichkeit erfolgen, so ist nach weiterer Militair-Mannschaft zur nächsten Wache zu schicken, einstweilen aber doch die Festnehmung der heftigsten Ruhestörer so gut als thunlich zu bewirken und dieselben in sicheren Gewahrsam zu bringen. 10. Der H.. General-Commandant der Stadt wäre um Ertheilung der nöthigen Befehle an die Wachen sowohl wegen der von 9 Uhr an ausgehenden Patrouillen als wegen alsbaldiger Verabfolgung [Seite 3] der von der Polizei weiter requirirt werdenden Militair-Hülfe zu requiriren, desgleichen wegen Visitation der geringeren Wirthshäuser und Schenken von 10 Uhr an mit Ausweisung der darin befindlichen Gäste. 11. Besondere Vorfälle während der Zeit, daß der H. Polizeihauptmann dabei anwesend seyn muß, wären mir alsbald zur weiteren Verfügung an(zu)zeigen. 12. Solche Personen besonders Schüler Handwerksbursche pp. welche näheren Verdacht beabsichtigter Unordnung erregen, ohne gerade zu Arrestationen Anlaß zugeben, wären namentlich zu bemerken, um später das geeignete gegen sie eintreten zu lassen. 13. Der H. Polizeihauptmann wird hiernach das Erforderliche besorgen. Fulda, den 15. August 1819 Scheffer Polizeidirector
Arbeitsauftäge:
1. Welche Maßnahmen ergreift der Polizeidirektor gegen die Unruhen gegen die Juden? Wie begründet er das Vorgehen gegen die Unruhen?
2. Wie gedenkt die Polizei mit den Unruhestiftern umzugehen?
3. Versuchen Sie anhand der von der Polizei getroffenen Maßnahmen die Spezifika der Hepp-Hepp-Krawalle auszuarbeiten.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.