Dokument 16
Verbot der kommunistischen „Arbeiterzeitung“ Frankfurt für 2 Wochen wegen Verächtlichmachung des Reichskanzlers von Papen und des „Instituts für Konjunkturforschung“ (Prof. Wagemann)
Urheber
Oberpräsident Kassel
Datum
03.09.1932
Bestand/Sign.
HStAM 165 -3874, Bl. 327-331
Verbot der Frankfurter Zeitung "Arbeiterzeitung" wegen Verunglimpfung des Reichkanzlers von Papen und der staatlichen Einrichtung "Institut für Konjunkturforschung. Als Begründung werden zahlreiche Zitate aus Artikeln der zeitung herangezogen in denen dem Reichskanzler vorgeworfen wird die staatlichen Zuwendungen ungerecht zwischen arm und reich zu verteilen und somit die sozialen Argumente seiner Politik nur vorzutäuschen. Dem Institut für Konjunkturforschung wird von seitens der "Arbeiterzeitung" eine bewusste und durch die Regierung gewünschte Fälschung der Wirtschaftsprognosen nachgesagt.
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Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
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