Dokument 7
Verkürzung des Verbots der "Hessischen Volkswacht aufgrund einer Erklärung der Verantwortlichen
Urheber
Oberpräsident der Provinz Hessen- Nassau
Datum
31.07.1931
Bestand/Sign.
HStAM 165 -3874, Bl. 96-97
Der Oberpräsident in Kassel verkürzt das Verbot der "Hessischen Volkswacht" auf die Zeit vom 07. Juli 1931- bis zum 31.07.1931. Zur Begründung wird eine Erklärung des Rechtsanwalts Roland Freisler sowie des Gesellschafters und des Hauptschriftleiters der "Hessischen Volkswacht" abgedruckt, in der jene den Druck des Artikels, auf den das Verbot folgte, in die Verantwortung eines ohne ihre Zustimmung arbeitenden Hilfsschriftleiters abgeben.
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Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
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