Dokument 79: GERICHTSZEICHEN des Gerichts Roßdorf bei Hanau, 1456 „INSIGNIA IVDICII ROSDORFFIANI DE ANNO 1456“ Messing, mit Seidenband Bestand 86 Nr. a 2859 |
EMBLEM DES GESELLIGKEITSVEREINS „ROSSDORFER GERICHT“ UMSCHRIFT: INSIGNIA IVDICII ROSDORFFIANI DE ANNO 1456 | |
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| Best.: 86 a Nr. 2859 Bd.l. Messing mit blauem Seidenband Lit.: Uta Löwenstein: Die Roßdorfer Freundschaft (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte Bd. 81), Darmstadt und Marburg 1991. |
Im Jahre 1654 kaufte der Kanzlei- und Hofgerichtssekretär, ab 1655 Kanzlei- und Kosistorialrat, Dr. iur. Peter Reichard Scheffer einen Hof in Roßdorf bei Hanau. Es liegt nahe, in ihm den Begründer des seit 1659 belegten und nachweislich bis 1735 bestehenden Geselligkeitsvereins der Hanauer Kanzleibeamten und Akademiker zu vermuten, der sich selbst „das Roßdorfer Gericht“ nannte. Zumindest fällt auf, daß eine Umstellung der auf dem Vereinsemblem genannten Jahreszahl 1456 das Jahr 1654 ergibt. Diese Form der Mystifikation entsprich dem Geist des Vereins, der sich auf Bonifatius als Stifter berief, diesen mit einem Gründungsdekret aus dem Jahre 1301 zitierte, sich selbst dem Roßdorfer Wein verschrieb und im übrigen eine lustige Repositur aus allerlei kuriosen Verwaltungsfällen anlegte. Entsprechend ist auch der Vereinsname doppeldeutig. Er knüpft einerseits an die Tradition des vom alten Roßdorfer Ruralkapitel ausgeübten Sendgerichts an, verweist aber auch auf die bei den Zusammenkünften zum Wein servierten Gerichte. Das Emblem selbst zeigt einen beleibten Mönch mit einem Gerichtsstab in der Rechten und einem wie eine Gerichtsglocke oder auch wie die Sammelglocke der Roßdorfer Antoniter geschwungenen umgekehrten Weinglas in der Linken. Zusammen mit den überlieferten Akten des „Roßdorfer Gerichts“ ist es ein früher Beleg für einen bürgerlich-akademischen Geselligkeitsverein. U.L.
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