Dokument 62: ERBBUCH DER VON BERLEPSCH
über die Hälfte der von ihnen erheirateten von Ebersbergischen Güter zu Eichenzelt, Poppenhausen und anderen zugehörigen Orten. 1583ff.
In Schwarz und Rot gexhriebener Prunkband auf Papier in Ganzledereinband der Zeit mit reichen, eingepreßten Zierleisten, diese mit Blatt- und Blütenschmuckformen, verschlossen durch zwei aalgenietete kräftige bronzene Schließen (eine fehlt). - Die beiden Vorsatzblätter zeigen die farbigen Wappen der von Berlepsch und von Ebersberg.
Bestand S Nr. 227.
ERBBUCH DER HERREN VON BERLEPSCH, 1583 (-1600) | |
| Papierhandschrift, folio, in Ganzlederband der Zeit über Holzdeckeln mit Blindpressungen, verschlossen durch zwei aufgenietete bronzene Schließen (eine fehlt). Best. Salbücher S 227 |
Wie die Landgrafen und Klöster legten auch die adligen Grundherren Verzeichnisse ihrer Güter und Rechte an. Verzeichnisse des adligen Grundbesitzes sind in Hessan sogar früher belegt als die der Landgrafen.
Mit der umfassenden Erneuerung der landgräflichen Salbücher in Hessen im 16. Jahrhundert ging eine solche des kirchlichen und auch des adligen Grundbesitzes parallel. So ermöglicht es bei günstiger Überlieferung die Zusammenschau dieser einzelnen Verzeichnisse, im 16. Jahrhundert ein vollständiges Bild der Eigentums-, Besitz- und Rechtsverhältnisse innerhalb eines Dorfes zu erhalten. Erst die „Lager-, Stück- und Steuerbücher“, die Kataster des 18. Jahrhunderts, die wie die Salbücher des 16. Jahrhunderts und deren Vorläufer aus steuerlichen Gründen angelegt wurden, geben jeweils einen vollständigen Überblick öder die Rechts- und Besitzverhältnisse der einzelnen Gemarkungen.
Das „Erbbuch“ der von Berlepsch, begonnen 1583 und fortgeführt bis 1600, stellt die Güter in Eichenzell, Poppenhausen und weiteren Orten zusammen, die Kurt Till von Berlepsch durch seine Heirat mit Barbara von und zu Ebersberg 1569 zur Hälfte erwarb, ferner sonstige Erwerbungen, die nach ihrer territorialen Zugehörigkeit zum Stift Fulda oder zur Grafschaft Hanau aufgeführt sind. Nachgetragen sind die im Jahre 1600 von den Specht von Bubenheim in Eichenzell erworbenen Güter. In die Güterbeschreibungen sind Urkundenabschriften des 15. bis 17. Jahrunderts, Erörterungen und Pro-Memoriere über einzelne Rechte und Güter eingefügt.
Das „Erbbuch“ ist ein in schwarz und rot geschriebener Prunkband auf Ppaier; der Ganzledereinband der Zeit in dunkelgrünem Leder über Holzdeckeln ist mit reichen eingprägten Zierleisten mit Blatt- und Blütenschmuckformen verziert. Verschlossen wurde er durch zwei aufgenietete kräftige bronzene Schließen, von denen heute eine fehlt. Die beiden Vorsatzblätter zeigen die farbigen Wappen von Berlepsch (5 Sittiche) und von Ebersberg (Lilie); in den Ecken trägt jedes Wappenblatt die vier Ahnenwappen. Das Titelblatt ist mit reichem Inititalenschmuck in rot, schwarz und blau geschrieben: „Erbbuch über den halben theyl Ebersbergischer zu und umb Eychenzel gelegen, auch nach gottlichem Segen darzuprachter und dahin kegen Eychenzel destinirter gueter. Gott mehre es. Anno etc. 1583“ .
Durch den Verkauf der Ebersbergschen, dann Berlepschen Besitzungen an das Stift Fulda 1699 ging auch das Erbbuch in dessen Besitz über und kam schließlich mit dem fuldischen Archiv in das Staatsarchiv Marburg. H.P.L.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.