Dokument 57: KARTE DES DEUTSCHORDENSHOFES MERZHAUSEN (BEI BRACHT) UND DES ZUGEHÖRIGEN MÖNCHSWALDES
1700, beglaubigte Kopie 1753 März 7. Bestand Karten P II Nr. 10158.
KARTE DES DEUTSCHORDENSHOFES MERZHAUSEN UND DES ZUGEHÖRIGEN MÖNCHSWALDES. | |
| Farbige Handzeichnung, aufgenommen von Hermann Rudolphi 1700, beglaubigte Kopie von Johann Leonhardt Jungert, 1753 März 7, Maßstab 1 . 1271 Bestand Karten P II Nr. 10.158 Lit.: E. Brohl: Marburg-Karten aus dem 17. und 18. Jahrhundert, in: Marburg - Entwicklungen, Strukturen, Funktionen, Vergleiche - Festschrift zum 39. Deutschen Geographentag vom 24. bis 26. Mai 1990 (Marburger Geographische Schriften Heft 115) 1990, S. 38-78, bes. S. 46 ff. |
Die als Inselkarte gezeichnete Darstellung zeigt außerhalb des durch Grenzlinien und Grenzsteine scharf abgegrenzten Bezirks von Hof Merzhausen und dem zugehörigen Mönchwald nur die Wasserläufe und Wege mit Angabe der Zielorte. Das Gelände des Hofes mit Gebäuden, Feldern, Wiesen, Teichen und Wasserläufen ist durch Zeichnung und Farbgebung von dem umliegenden Mönchwald, der durch Baumdarstellungen gekennzeichnet ist, abgehoben. Die Gebäude des Hofes sind, wie ein Vergleich mit einer etwa gleichzeitigen Vogelschaudarstellung zeigt, nicht wirklichkeitsgetreu, sondern gewissermaßen als „Signaturen“ wiedergegeben; auch scheint die Anordnung der Gebäude nicht der Realitität zu entsprechen.
Die Karte ist Teil einer umfangreichen Aufnahme der Freihöfe und Waldungen des Deutschen Ordens, die im Jahre 1700 auf Anordnung des Landkomturs Grafen von der Lippe durch den hessischen Geometer Johann Hermann Rudolphi vorgenommen wurde. Von diesen Aufnahmen wurden später beglaubigte Kopien angefertigt, die wie im vorliegenden Fall das verlorene Original ersetzen.
Der Deutsche Orden hatte den Besitz in Merzhausen mit dem zugehörigen Mönchwald im 13. Jahrhundert von den Grafen von Ziegenhain erhalten und durch Zukauf von anderen Grundbesitzern abrunden können. 1261 verzichteten die Grafen von Battanberg als die zuständigen Zentgrafen in der Zent Bentreff gegenüber dem Deutschen Orden auf die Gerichtsbarkeit über dessen Hof Merzhausen mit Ausnahme der über Hals und Hand. Als eigenen Niedergerichtsbezirk innerhalb der zunächst battenbergischen, dann mainzischen Zent Bentreff bzw. des mainzischen, ab 1464 hessischen Amtes Rosenthal konnte der Orden den Freihof Merzhausen und den Mönchwald bis zum Ende der Ballei Hessen 1809 in napoleonischer Zeit behaupten. H.P.L.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.