Dokument 54a: SIEGEL DER UNIVERSITÄT FULDA
Ovaler Stempel, Messing in Holzgriff, 37 : 33 mm, 1734.
Im Siegelfeld Brustbild des hl.Bonifatius über Wolken, in der Rechten den Bischofsstab, in der Linken Schwert mit aufgespießtem Buch, eingerahmt von einer Kette aus Lilien und Ankerkreuzen (den Dalbergschen Wappenzeichen), überhöht von Fürstenhut zwischen den Buchstaben A(dolphus) A(bbas) P(rinceps) F(uldensis). Umschrift: ADOLPHIANA FULDENSIUM UNIVERSITAS MDCCXXXIV.
Bestand Slg. 5: Siegelstempel IA Nr. 59. Lit.: Polley [wie zu Nr. 52], S. 45 Nr. 37.
SIEGEL DER UNIVERSITÄT FULDA | |
| Ovaler Stempel, Messing in Holzgriff, 37 : 33 mm, 1734. Im Siegelfeld Brustbild des hl. Bonifatius über Wolken, in der Rechten den Bischofsstab, in der Linken Schwert mit aufgespießtem Buch, eingerahmt von einer Kette aus Lilien und Ankerkreuzen (den Dalbergschen Wappenzeichen), überhöht von Fürstenhut zwischen den Buchstaben A(dolphus) A(bbas) P(rinceps) F(uldensis). Umschrift: ADOLFHIANA FULDENSIUM UNIVERSITAS MDCCXXXIV. Bestand Slg. 5: Siegelstempel IA Nr. 59. Lit.: Polley [wie zu Nr. 52], S. 45 Nr. 37. |
Das Siegel der Universität, das mit dem Bild des Hl. Bonifatius (672-754), des im Fuldaer Dom bestatteten „Apostels der Deutschen“, an die damals tausendjährige Geschichte Fuldas anknüpfte, diente der Gesamtuniversität zu Verwaltungszwecken. Nach den Statuten der Adolphs-Universität zu Fulda stand an ihrer Spitze ein Rektor, der den Vorsitz im Akademischen Rat oder Senat, dem Kollegium sämtlicher Hochschullehrer, führte. Unterstützt von seinem Stellvertreter, dem Prorektor, sowie von einem Syndikus und Pedellen war er vor allem für die Vertretung der Universität nach außen und die Wahrung der Disziplin unter den Studenten und Dozenten zuständig. Das Amt des Rektors konnte sich der Fürstabt und (seit 1752) Fürstbischof von Fulda für seine Person verbehalten, doch ließ er stets, wenn er nicht ausnahmsweise eine ihm angetragene Wahl annahm, vom Akademischen Senat ein Mitglied des Stifts- bzw. Domkapitels auf je zwei Jahre zum Haupt der Universität wählen. Wiederwahl war möglich. Als Kapitular gehörte der Rektor immer dem ritterschaftlichen Adel an. Zum Lehrkörper gehörte er dagegen nicht. Die einzige Ausnahme bildete Karl von Piesport (1716-1800), der vor seinem Rektorat schon als Professor der Philosophischen, dann der Theologischen Fakultät gewirkt hatte.
Der Prorektor, dem der Rektor einen großen Teil seiner Amtsgeschäfte überließ, wurde entweder gewählt oder - wie es die Regel war - vom Rektor aus dem Kreise der Hochschullehrer für jeweils ein Jahr bestimmt.
Wie das Amt des Rektors verband auch das Amt des Kanzlers die Universität eng mit dem Stifts- bzw. Domkapitel, da Kanzler stets derjenige Kapitular war, der die fuldische Propstei Michelsberg innehatte. Der auf Lebenszeit bestellte Kanzler erteilte bei den Promotionen zum Magister, Lizentiaten und Doktor in päpstlichem und kaiserlichem Namen die Genehmigung zur Verleihung dieser akademischen Grade. R.P.
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