Dokument 5
Urteil: Prangerstehen und Landesverweis, 1637
Urheber
Datum
13.06.1637
Bestand/Inventar
HStAM 260 Marburg Nr. 424
Am 13. Juni 1637 sprach das peinliche Halsgericht in Marburg das Urteil gegen die wegen »Kristallsehens« der Zauberei angeklagte Frau Eva des Gemündener Scharfrichters Meister Hans: Die vom anklagenden Fiskal ersuchte Tortur wurde abgelehnt, aber Eva wurde wegen ihrer Vergehen an den Pranger gestellt und war schließlich »des Fürstentums Hessen und der Graff- undt Herrschaften zu verweisen«. Evas Fall zeigt, dass auch die in die Hexenprozesse involvierten Personengruppen wie Scharfrichter und ihre nächsten Angehörigen nicht von der Hexenverfolgung verschont blieben. Die Bedrohung, die aus dem Glauben an Hexerei entstehen konnte, war schichtenübergreifend allgegenwärtig.
Bearbeiter: OS — URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?doc=10854
—
URL dieser Ausstellung: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?exp=273
© 2024 DigAM - digitales archiv marburg /
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
nur mit Genehmigung
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.