Dokument 1
Wasserprobe zur Urteilsfindung, 1590
Urheber
Datum
1590
Bestand/Inventar
HStAM 115/14 Nr. 434
1590 war in der Grafschaft Waldeck die Wasserprobe noch ein gängiges Mittel für die Urteilsfindung. Am 5. April 1590 wurde der Befehl erteilt, dass der Scharfrichter Meister Hans sich am nächsten Dienstag nach Waldeck begeben sollte, um bei »zwey der zauberei berüchtigter Personen […] Probe alhier uff die Eder« zu tun.
Bearbeiter: OS — URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?doc=10850
—
URL dieser Ausstellung: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?exp=273
© 2024 DigAM - digitales archiv marburg /
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
nur mit Genehmigung
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.