Nachdem die Bemühungen zur Strafverfolgung der „Euthanasie“-Verbrechen seit Anfang der 1950er Jahre zum Erliegen gekommen waren, wurden in den 1960er Jahren, bedingt durch die öffentlichen Debatten um die Aufarbeitung der NS-Zeit, Ermittlungen wieder aufgenommen oder neu angestrengt. So ermittelte die Staatsanwaltschaft Kassel 1961 und 1962 gegen den ehemaligen Direktor der Landesheilanstalt Merxhausen (Landkreis Kassel), Dr. Theodor Malcus (1881-1967), wegen Beihilfe zum Mord. Malcus sollte nachgewiesen werden, dass er wusste, zu welchem Zweck Patienten ab 1941 in die Anstalten Herborn und Eichberg und weiter nach Hadamar „verlegt“ wurden. Dies gelang der Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Anfang 1962 wurde das Verfahren eingestellt. Dies kann als symptomatisch für die Strafverfolgung der NS-Krankenmorde angesehen werden.
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