Dokument 8
Antrag des Rechtsanwalts Hermann Reis an die Devisenstelle Kassel auf Aufhebung der Kontosperrung für laufende geringfügige Eingänge vom 14. Januar 1939
Urheber
Dr. jur. Hermann Reis
Datum
14.01.1939
Bestand/Sign.
HHStAW 519/3 Nr. 37399 P.15
Außer dem Kaufpreis für das Haus sollten auch alle anderen Einnahmen der Eheleute Stern direkt auf das Sperrkonto übertragen werden. Erst auf den ausdrücklichen Antrag des Rechtsanwalts Hermann Reis genehmigt die Devisenstelle Kassel den Eheleuten Stern die Verfügung über einen monatlichen Betrag von 100,- Reichsmark. Innerhalb von zwei Monaten waren die Sterns von selbstständigen Ladeninhabern und Hausbesitzern zu Almosenempfängern erniedrigt worden.
Der Betrag von 100 RM im Jahr 1939 entspricht umgerechnet einem Kaufkraftwert von ca. 450,- € im Jahr 2015. (Vgl. den historischen Kaufkraftrechner von Rolf-Fredrik Matthaei (privates Angebot) sowie die Hinweise bei wikipedia.)
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