Dokument 4
Polizeiverordnung zum Schutze des Friedens unter Jugendverbänden
Urheber
Regierungspräsident Kassel
Datum
19.04.1934
Bestand/Sign.
HStAM 180 Marburg 3559
Bestand/Inventar
DIN A 4
Dies ist eine Verordnung an alle Polizeidienststellen im Reich. Hierbei wird verordnet, jegliche Arten von Jugendgruppen zu verbieten und Jugendliche, die in einer geschlossenen Gruppe in der Öffentlichkeit auftreten, zu verhaften. Außerdem wird der Befehl erteilt, jegliches Tragen von Uniformen, Trachten oder sonstigen Merkmalen einer Organisation oder Gruppe zu unterbinden.
Jugendliche werden dazu gedrängt, in die HJ (Hitlerjugend) einzutreten, da die HJ die einzige noch bestehende Jugendorganisation ist. Dort wird ihnen die nationalsozialistische Propaganda vermittelt.
Bearbeiter: br — URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?doc=9385
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