Verordnung zum Schutz von Volk und Staat (Beispiel Konrad S.)
Ein Beispiel für die Durchführung der Verordnung vom 28.2.1933 war der Fall von Landwirt des Konrad S. aus Großseelheim.
Er sollte sofort nach einem Funkspruch aus Berlin, der sich auf die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat bezog, festgenommen werden.
Am 16.3.1933 wurde er festgenommen und im Marburger Amtsgerichtsgefängnis festgehalten.
Sein Vater sei bereits Mitglied der SPD gewesen und die Mitgliedschaft des Sohnes in der KPD sei auf ein schlechtes Verhältnis zwischen Vater und Sohn zurückzuführen.
Am 1.4.1933 meldete sich der Großseelheimer Pfarrer beim Landratsamt Marburg zu Wort und schilderte, dass über den Gefangenen Konrad S. nur Gutes bekannt sei.
Mitte April wurde Konrad S. wieder aus der Schutzhaft entlassen.
Daran zeigt sich,mit welcher Genauigkeit die politische Verfolgung durchgeführt wurde und welche Auswirkungen die Reichtstagsbrandverordnung auch auf kleine Kommunisten hatte.
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