Prozessaufzeichnung des Vefahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938 vor dem Landgericht Kassel, 14.-16. Dezember 1954 [Dokumentabschnitt 2].
Unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Dr. Schiffler fand am 14.12.1954 der öffentliche Pozess wegen Landfriedensbruchs gegen Walter Biedermann, Ernst Teichmann, Otto Teichmann und Hermann Mandt statt.
Walter Biedermann gibt an, in Absprache mit der SS-Standarte in Kassel eine Dienstbesprechung in Zivil abgehalten und den Entschluss gefasst zu haben, "einige Juden vorzunehmen". Ausschreitungen und Plünderungen seien nicht geplant gewesen, lediglich eine "Abreibung". Die später am Abend durch breitere Massen vorgenommenen Auscchreitungen stünden nicht in Zusammenhang mit dem Vorgehen der SS, sondern seien von anderer Stelle, möglicherweise der HJ, initiiert worden.
Ernst Teichmann gibt an, die Kirchhainer "Judenaktion" sei von oberen Parteibehörden angeordnet worden. Er selbst sei nur als Mitläufer beteiligt gewesen und verweist auf ein NSDAP-Gerichtsverfahren, im Zuge dessen ihm mangelndes Engagement bei der Durchführung der Aktion vorgeworfen worden war (siehe Dok 87.1).
Otto Teichmann gibt an, über die nötige Befehlsgewalt verfügt zu haben, um die Aktion abzubrechen. Er sei an den Ausschreitungen aber nicht beteiligt gewesen. Die Aktion sei von Biedermann in Absprache mit der SS-Standarte initiiert worden.
Die örtlichen Polizeibeamten geben an, per Dienstbefehl am Abend der "Judenaktion" an einem Einschreiten gehindert worden zu sein. Der Urheber dieses Befehls bleibt unbekannt.
Die Angeklagten werden u.a. des schweren Landfriedens für schuldig befunden:
Biedermann: 2 Jahre Haft
E. Teichmann und O. Teichmann: je 1,5 Jahre Haft
Mandt: 1 Jahr Haft.
Aus technischen Gründen ist das Dokument in drei Abschnitte unterteilt worden:
Abschnitt 1 siehe Dok 89.2.0
Abschnitt 3 siehe Dok 89.2.2
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.