Dokument 15.2
Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel u.a. an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirkes Kassels betr. das verschärfte Einzugsverfahren bei Ausgleichszahlungen im Entjudungsverfahren, 06. Juni 1939
Urheber
Der Landrat in Marburg
Datum
11.11.1938
Bestand/Sign.
HStAM 180 Marburg 2939, Bl. 92
Bestand/Inventar
Din A4/2
Mit der Verfügung, gerichtet an die staatl. Kreiskassen, die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirkes Kassels, wird festgelegt, dass im Falle eines Verzuges bei Ausgleichszahlungen im Entjudungsverfahren, nach Ablauf einer best. Frist die entsprechenden Beträge zwangsweise eingezogen werden sollen.
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