Dokument 14
Regierungspräsident in Kassel an den Landrat und Oberbürgermeister betreffend die Geldbuße zu Gunsten des Reiches im Zuge der Erwerbung jüdischer Grundstücke. Kassel, Dezember 1938
Urheber
Regierungspräsident in Kassel
Datum
ca. 1938
Bestand/Sign.
HStAM 180 Marburg, Nr. 2939, Bl. 111
Bestand/Inventar
1
Beim Erwerb jüdischen Vemögens ist eine "Geldbuße" zu Gunsten des Reiches zu zahlen, unter Berücksichtigung des aktuellen Einheitswertes und des tatsächlichen Verkehrswertes.
Bezug auf Reichsgesetzblatt I S. 1709 vom 03.12.1938.
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