Dokument 17
Verordnung des Reichsministers des Innern betreffend Reisepässe von Juden, 5. Oktober 1938.
Urheber
Reichsminister des Innern
Datum
05.10.1938
Bestand/Sign.
HStAM 330 Melsungen B 322 Bl. 110 r
Bestand/Inventar
DIN A4/1
Die Verordnung ist im Reichsgesetzblatt Teil I, S. 1342 erschienen.
Demnach würden deutsche Reisepässe von Juden, welche sich im Gebiet des Deutschen Reiches aufhielten, ungültig. Die Passinhaber hätten ihre Reisepässe abzugeben. Reisepässe für das Ausland würden mit einem Merkmal, das den Reisepassinhaber als Juden kennzeichnet, wieder gültig.
Bearbeiter: kr — URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?doc=7399
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