Vertraulicher Schnellbrief des Reichsministers des Innern Frick, in dem er sich auf seinen Runderlass vom 16.11.1937 bezieht. Damit auch diejenigen Juden auswandern können, die nur über geringes Kapital verfügen, sollen wohlhabende Juden Teile ihres Vermögens abgenommen werden. Diese "Auswanderer-Abgabe" soll später der sich noch im Aufbau befindlichen "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" zukommen. Eine Auflistung der für die Festsetzung der Abgaben verantwortlichen Stellen ist beigefügt. Fortan bekommen wohlhabende Juden nur noch dann einen Paß zur Ausreise, wenn von der jüdischen Kultusvereinigung bestätigt worden ist, dass sie die Abgabe geleistet haben.
Am Ende steht eine Bemerkung den Runderlaß vom 2.07.1937 betreffend, wonach von jugendlichen Juden nicht mehr eine Bescheinigung gefordert werden muss, dass sie der Hitlerjugend nicht angehören.
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