Dokument 11
Geheimes und streng vertrauliches Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel zur Frage der Aufstellung von Schildern und Tafeln mit antisemitischen Aufschriften, 27. November 1934.
Urheber
Staatspolizeistelle Kassel
Datum
27.11.1934
Bestand/Sign.
HStAM 180 L.A Marburg 4823 Bl.141 r-v
Bestand/Inventar
DIN A4/2
Von Pfeffer informiert die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks über Richtlinien bei der Aufstellung von Tafeln und Schilder mit judenfeindlichen Aufdrucken. Grundsätzlich sei jedem erlaubt, auf seinem Privatgrundstück Schilder aufzustellen, sofern sie vom Aussehen her nicht mit offiziellen Bekanntmachungen verwechselt werden können, sie nicht auf öffentlich Plätzen stehen, ihre Aufschriften von vorbeifahrenden Ausländern nicht als "Greuelpropaganda" bewertet werden können und sie durch Aufmachung und Schrift kein öffentliches Ärgernis erregen. Als Beispiel wird genannt, dass eine Aufschrift wie "bei Juden nicht zu kaufen" nicht erlaubt ist, allerdings Sätze wie "kauft nur in deutschen Geschäften" zulässig seien.
Bearbeiter: al — URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?doc=6668
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