Dokument 5.8
Die Verfassung des Großherzogtums Hessen, Titel 3: Von den allgemeinen rechten und Pflichten der Hessens, Art. 12 - 36, 1822
Urheber
Datum
1822
Titel 3: Von den allgemeinen Rechten und Pflichten der Hessens, Art. 12 - 36, 1822
Bearbeiter: Ku — URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?doc=4578
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