Dokument 7.0
Mitteilung des Oberstaatsanwaltes, dass das Verfahren gegen Ludwig Füllgraf wegen Körperverletzung an Erich Scharf eingestellt wird, Kassel, den 15. Juni 1932.
Urheber
Oberstaatsanwalt
Datum
15.06.1932
Bestand/Sign.
HStAM Best. 165 Nr. 3982 Bd. 9, Bl. 180-183
Bestand/Inventar
Vier Seiten
Mitteilung des Oberstaatsanwaltes, dass das Verfahren gegen den Nationalsozialisten Ludwig Füllgraf, der auf den Kommunisten Erich Scharf geschossen und diesen schwer verletzt hatte, eingestellt wird.
Als Ermittlungsergebnis und Begründung wird angegeben, dass dem Schuss ein rechtswidriger Anrgiff Erich Scharfs mit einem Stock voraus gegangen war, weshalb das Abfeuern der Waffe durch Füllgraf als Notwehr angesehen werden könne. Diese sei angemessen gewesen, da sich außer Scharf noch weitere politische Gegener Füllgrafs auf der Straße befunden hätten.
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