Der Förster teilt zu der Beschwerde, dass jüdischen Einwohnern bei einer Holzversteigerung in Heubach der Zutritt verwehrt und kein Holz verkauft wurde, mit, dass er erst am Ende der Versteigerung von dem Verbotsschild Kenntnis genommen habe und auch nicht wüsste, wer es aufgehängt habe.
Richtig sei, dass sich Frau Jettchen Kahn an ihn gewandt habe mit der Bitte ihr und noch einigen anderen Holz außerhalb der Versteigerung zu verkaufen. Da für ihn nicht ersichtlich gewesen sei, dass es sich hierbei um jüdische Einwohner handelte, habe er die Bitte abgelehnt.
Zudem weist er daraufhin, dass die Bevölkerung in Heubach sehr antisemitsich eingestellt sei und es bei einer früheren Holzversteigerung, nachdem ein jüdischer Einwohner den Zuschlag erhalten hatte, zu Ausschreitungen gekommen sei.
Der Landesforstmeister teilt dazu noch mit, dass er in Folge der Beschwerde dem Förster geraten habe, das Holz freihändig an die jüdischen Mitbürger zu Verkaufen (Kassel, den 9. April 1936).
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