Um dem Unmut der Bevölkerung zu begegnen, wurden zum Weihnachtsfest demonstrativ einige politische Häftlinge entlassen.
Entlassungen von "Schutzhäftlingen" zu Weihnachten 1933
Der Polizeipräsident Kassel, den 8. Dezember 1933
Staatspolizeistelle
6700d
Eilt sehr!
Wie durch die Presse bereits bekannt gworden ist, beabsichtigt der Herr Ministerpräsident aus Anlaß des Weihnachtsfestes und auf Grund des günstigen Wahlergebnisses eine großzügige Entlassung von Schutzhäftligen aus den Konzentrationslagern vorzunehmen. Die für die Entlassung vorgeschlagenen Schutzhäftlinge ersuche ich in einer Nachweisung nach (Muster folgt) namentlich aufzuführen und den Entlassungsvorschlag eingehend zu begründen. Ich ersuche gleichzeitig namentlich anzugeben, in welchen Lagern bzw. Polizeigefängnissen sich die Schutzhäftlinge aus dem dortigen Kreise befinden.
Als Gesichtspunkte für Entlassungen würden zu gelten haben:
Eine verhältnismässig geringer Anlass für die Verhängung der Schutzhaft, gute Führung während der Schutzhaft und die Gewähr, dass sich der Entlassene nicht wieder gegen den nationalsozialistischen Staat und seine Regierung betätigt. Vor allem sind Väter von mehreren Kindern zur Entlassung zu bringen, falls nicht schwerwiegende Gründe dagegenstehen. [...] Gleichwohl sollen nur solche Häftlinge zur Entlassung kommen, die als Verführte gelten können oder die eine innere Wandlung zu dem nationalsozialistischen Staatsgedanken erkennen lassen. Führende Persönlichkeiten sollen auch diesmal von der Entlassung ausgeschlossen sein.
Die Nachweisungen müssen unbedingt am 13. ds. Mts. hier vorliegen.
Angez. von Pfeffer
Begl.:
Bremer
Pol. Obersekretär.
die Herren Landräte des Bezirks
die Herren Oberbürgermeister als
Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg
den Herrn Polizeidirektor in Hanau.
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