Unmittelbar nach der Niederschlagung der Pariser Commune im Mai 1871 rief die preußische Regierung die ihr unterstellten Behörden zu besonderer Wachsamkeit auf.
Festnahme der Personen, die am Aufstand der Commune in Paris teilgenommen haben
Nro. 1750 Berlin, den 12. Juni 1871
Nach Mittheilung aus Frankreich ist es wahrscheinlich, daß eine Anzahl von Mitgliedern der Anhänger der Commune und von Theilnehmern an den letzten Ereignissen in Paris Preußisches Gebiet betreten und namentlich in Posen Unterkunft suchen werden. Was die Behandlung der in jene Kategorie gehörenden Personen betrifft, so wird gegen diejenigen, welche Preußen angehören und denen daher der Schutz der Preußischen Verfassung und Gesetze gewährt werden muß, nur auf gerichtlichem Wege vorgegangen werden können, sobald etwas gegen sie vorliegt. Dagegen werden alle bei den Pariser Ereignissen betheiligten Personen, welche nicht Preußische Staatsangehörige sind, und denen dieser Schutz daher nicht zur Seite steht, sobald sie sich auf Preußischem Boden zeigen, zu verhaften sein, um sich einstweilen ihrer Person zu versichern, und eventuell die Frage der Auslieferung an ihre zuständigen Behörden zu erwägen.
Die Königliche Regierung veranlasse ich, in vorkommenden Fällen hiernach zu verfahren und die Ihr untergeordneten Behörden resp. Beamten schleunigst mit entsprechenden Anweisungen zu versehen.
| Der Minister des Innern gez. Eulenburg |
An die Königliche Regierung zu Cassel II. 4330 | |
(StAM Best. 180 LA Marburg Nr. 162. Revolutionäre Umtriebe, Volksversammlungen, öffentliche Aufzüge sowie das Vereinswesen betr. von 1854-1871)
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