Dokument 4
Folgen der Tortur: körperliche Versehrtheit der Elia Hering, 1591
Urheber
Datum
1591
Bestand/Inventar
HStAM 260 Marburg Nr. 420
Am 20. April 1590 wandte sich Reitz Hering an die Marburger Regierung: Seine Frau war von Johan Leinweber wegen Hexerei angezeigt und nach der Folter entlassen worden. Durch die Folter war sie jedoch so versehrt, dass sie ein Leben lang nicht mehr arbeiten konnte. Daher bat Hering um einen Schadenersatz. Das Ergebnis seines Gesuchs ist nicht überliefert. Der Fall zeigt jedoch, mit welchen gesundheitlichen Folgen selbst Freigesprochene zu rechnen hatten. Zudem wird offenbar, dass die Bestimmungen der »Carolina« durchaus nicht nur der Obrigkeit bekannt waren, denn diese räumte den Beklagten die Möglichkeit der Klage auf Schadenersatz vom Ankläger ein.
Bearbeiter: OS — URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?doc=10853
—
URL dieser Ausstellung: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?exp=273
© 2024 DigAM - digitales archiv marburg /
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
nur mit Genehmigung
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.