Dokument 2
Wasserprobe bei dem Beklagten Andreas Kannen, 1668
Urheber
Datum
1668
Bestand/Inventar
HStAM 115/14 Nr. 40
Im Juli 1668 bat der in Korbach inhaftierte Andreas Kanne darum, bei ihm eine Wasserprobe durchzuführen. Diese Aktion wurde zur Ermittlung der Schuld oder Unschuld der Hexerei verdächtiger Personen genutzt. Hier hoffte der Häftling selbst, mit diesem Mittel seine Unschuld beweisen zu können. Inzwischen galt aber die Wasserprobe auch in Waldeck als ein unzulässiges Mittel: »keine Obrigkeit soll eine verdächtige Person der Wasserprobe unterziehen«. Die Räte in Korbach waren unschlüssig, wollten sie doch dem Wunsch des Häftlings entsprechen, und baten den Grafen von Waldeck um Rat.
Bearbeiter: OS — URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?doc=10851
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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