Dokument 4
Gesetz über die gleichförmige Ordnung der besonderen Verhältnisse der Israeliten
Urheber
Datum
29.10.1833
Bestand/Sign.
Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Ausschreiben und sonstigen allgemeinen Verfügungen für die kurhessischen Staaten, Bd. 6 1831-1833
Bestand/Inventar
HStAM Slg. 9 Bd. 6 Bl. 144-149
Das Gesetz schrieb im Wesentlichen die Bestimmungen der Verordnung von 1816 fort; als neue Zugeständnisse kamen der Zugang zu öffentlichen Ämtern und passives Wahlrecht hinzu. Diese Verordnung wurde auf das gesamte Land ausgedehnt. Insbesondere hinsichtlich der Situation der Nothändler brachte es jedoch keinerlei Verbesserung. Alle drei Jahre mussten sie eine Handelskonzession beantragen.
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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