4. Haftbedingungen
Als Ziel des Strafvollzugs galt durchweg die Besserung in einem religiös-moralischen Sinn, d.h. der Sträfling sollte von seinem bisherigen sündigen Leben lassen, damit er als geläuterter Mensch irgendwann in die Freiheit entlassen werden konnte. Erreicht werden sollte dies durch strenge Disziplin und eine genaue Reglementierung des Zuchthausalltags. Verstöße gegen die Zuchthausordnung wurden durch körperliche Züchtigungen geahndet, manchmal sogar unabhängig davon, wie der sogenannte „Willkomm“ bei Strafantritt und der „Abschied“ bei der Entlassung zeigen.
Dieser Disziplinierung versuchten sich oft genug Häftlinge durch die Flucht zu entziehen, was sich bei den Eisensträflingen, die je nach Strafdauer mehr oder weniger schwere Ketten trugen, als recht schwierig erwies. Erst im Jahre 1867 wurden die Eisenstrafen und damit die Ketten abgeschafft.
URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?room=540
—
URL dieser Ausstellung: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?exp=120
© 2024 DigAM - digitales archiv marburg / Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
nur mit Genehmigung
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.