7. Das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums"
Am 7.April 1933 wurde das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ verabschiedet. Das Gesetz diente der politischen Kaltstellung von Gegnern des NS-Regimes und der Entlassung von „Nichtariern“. In dem Gesetz wurde auch verabschiedet, dass Beamte die keine für ihre Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung hatten, aus dem Dienst zu entlassen sind. Von der Entlassung der Juden vorerst ausgeschlossen waren Juden, die im 1.Weltkrieg für das Reich gekämpft haben oder deren Vater oder Söhne im Weltkrieg gefallen sind. Um Beamte auf ihren „arischen“ Ursprung zu überprüfen, mussten Ahnentafeln erstellt werden, in denen nachgewiesen werden musste, dass man bis auf 3.Generationen „arischen Ursprungs“ war. Der im Zuge des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ verabschiedete „Arierparagraph“ gewährleistete der NSDAP außerdem, dass jüdische Bürger weitgehend aus beruflichen und gesellschaftlichen Bereichen ausgeschlossen wurden.
Lukas Schmidt
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