4. Die Reichstagsbrandverordnung: Verfolgung von Kommunisten und Sozialdemokraten in Marburg
bearbeitet von Joy Umbeck und Martin Kampmann
In der Anfangszeit des NS- Regimes wurden häufig Hausdurchsuchungen bei Regimegegnern (v. a. bei SPD- und KPD-Mitgliedern) durchgeführt (Dok. 1). Hierbei wurde vorwiegend nach Waffen und politischen Schriften gesucht. Oftmals wurden unter einem Vorwand Dinge beschlagnahmt und der Besitzer illegaler Aktivitäten beschuldigt (Dok. 5). Außerdem terrorisierte die SA politische Gegner außerhalb der Durchsuchungen ohne handfesten Grund (Dok. 6).
Aus unseren Akten geht hervor, dass wiederholt dieselben Menschen durchsucht und ggf. in Schutzhaft genommen wurden.
Bei unseren Recherchearbeiten fiel uns wiederholt der Name Deubel auf.
Es gibt ein handschriftliches Protokoll vom 03.02.1933 über seine Hausdurchsuchung, in dem u.a. auf einen regimefeindlichen Kommentar von ihm hingewiesen wird (Dok. 2).
Außerdem fanden wir ein maschinengeschriebenes Durchsuchungsprotokoll vom 28.02.1933 (Dok. 3); ein weiteres Dokument belegt, dass Deubel am selben Tag an (28.02.-02.05.1933) in Schutzhaft genommen wurde (Dok. 4). Dieses Dokument zeigt auch noch eine weitere Haftzeit auf (15.11.1933-13.01.1914), die mit dieser Hausdurchsuchung allerdings nichts zu tun hat.
Aus dem Durchsuchungsprotokoll ist zu entnehmen, dass bei Deubel lediglich ein Flugblatt gefunden wurde. Dennoch wurde er in Schutzhaft genommen. Es liegt nahe, dass dies auf seine Mitgliedschaft in der KPD zurückzuführen ist, die er auf Grund dieser stetigen Terrorisierungen später kündigte.
Am Beispiel von Deubel kann man sehr gut sehen, wie die NSDAP ihre politischen Gegner ausschaltete.
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