1. Vom Besatzungsstatut zur Souveränität
1. Besatzungsstatut u. Ziele amerikanischer Deutschlandpolitik
Nach der Kapitulation des nationalsozialistischen Deutschen Reiches am 8. Mai 1945 ging die Regierungsgewalt in Deutschland zunächst in die Hände der Sieger über. Das verbleibende Territorium wurde in eine amerikanische, britische, französische und sowjetische Besatzungszone aufgeteilt. Die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie wurden im Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945 bis zu einer endgültigen Regelung durch einen Friedensvertrag unter vorläufige polnische und sowjetische Verwaltung gestellt. Die vier Mächte übertrugen die gemeinschaftliche Verwaltung Deutschlands dem Alliierten Kontrollrat, der aufgrund der zunehmenden weltpolitischen Spannungen zwischen West und Ost jedoch im März 1948 auseinanderbrach. Die seit 1946/47 offen zutage tretende ideologische und machtpolitische Konfrontation zwischen den Westmächten und der Sowjetunion rückte das besiegte Deutschland sehr rasch in den Brennpunkt des Ost-West-Konflikts. Im Zuge der westlichen "Eindämmungspolitik" wurden die amerikanische und britische Zone am 1.1.1947 zum Vereinigten Wirtschaftsgebiet der Bizone zusammengeschlossen, die französische Zone folgte am 8.4. 1949. Die drei Westzonen bildeten das Staatsgebiet der wenig später gegründeten Bundesrepublik, während sich auf dem Boden der sowjetischen Besatzungszone die DDR etablierte.
Aufgrund seiner geopolitischen Lage und seines wirtschaftlichen Potentials bildete Westdeutschland in der Ausformung des westlichen "Abwehrblocks" gegen eine sowjetische Expansion in Mitteleuropa das wichtigste Element. Für Bundeskanzler Adenauer ergab sich daraus als oberstes Ziel in der Außen- und Deutschlandpolitik die Herstellung der Souveränität Westdeutschlands durch Integration in den Westen (Kap. I, Abschnitt 2). Dies kam insbesondere den Interessen der USA entgegen, die durch die Marshallplan-Hilfe nicht zuletzt auch eine wirtschaftliche Stabilisierung der Bundesrepublik bezweckten.
Das Besatzungsstatut vom 21.9.1949 wurde bis zu seiner endgültigen Aufhebung durch die am 5.5.1955 in Kraft getretenen Pariser Verträge schrittweise gelockert, und die Bundesrepublik erhielt immer größere Souveränitätsrechte. Im Petersberger Abkommen vom 22.11.1949 wurde der Bundesrepublik gestattet, konsularische Beziehungen zu ausländischen Mächten aufzunehmen. Ferner wurde vereinbart, "die Teilnahme Deutschlands an allen den internationalen Organisationen herbeizuführen, in denen deutsche Sachkenntnis und Mitarbeit zum allgemeinen Wohl beitragen können" (OEEC, Europarat, Marshallplan-Hilfe). Gleichzeitig wurden die Auflagen für Produktionsbeschränkungen in der Industrie gelockert und die Demontage-Listen gekürzt. Nach der Anerkennung der deutschen Auslandsschulden durch die Bundesregierung am 1.3.1951 verkündete die Alliierte Hohe Kommission am 6.3. 1951 ein revidiertes Besatzungsstatut: Die Bundesrepublik konnte jetzt ein Außenministerium bilden und diplomatische Beziehungen zu allen Staaten mit Ausnahme der kommunistischen Länder aufnehmen. Zum ersten Außenminister wurde am 15.3.1951 Bundeskanzler Adenauer ernannt. Walter Hallstein war der erste Staatssekretär im Auswärtigen Amt.
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