2. Verfassungsentwicklung in Kurhessen und im Großherzogtum Hessen 1816-1830
Einleitung der Verfassungsfrage: Übergabe einer ständischen Petition an den Kurfürsten, 1830
Die Verzögerte Verfassungsentwicklung
Obwohl die deutsche Bundesakte in ihrem Artikel 13 ausdrücklich Landständische Verfassungen für die Einzelstaaten des Bundes vorschrieb, scheiterte die Verfassungsgebung in Kurhessen erst einmal. Im Fürstentum Waldeck hingegen kam bereits 1816 und im Großherzogtum Hessen 1820 eine Verfassung zustande. In Kurhessen bedurfte es des Anstosses der französischen Julirevolution 1830 um an die zuvor gescheiterten Bemühungen anschließen zu können.
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