1. Waldeigentum und Forsthoheit
Murk, Karl: Einführung in den Katalog zur Ausstellung im Staatsarchiv Marburg in: "Weil das Holz eine köstliche Wahre" - Wald und Forst zwischen Mittelater und Moderne, Hg. von Andreas Hedwig, Marburg 2006, S.139-145.
Forstgeschichte ist ein reizvolles und dankbares Ausstellungsthema. Die vielfältigen Formen der Waldnutzung haben im Laufe der Jahrhunderte ihren Niederschlag in höchst unterschiedlichen Quellengattungen gefunden. Urkunden, Akten, Amtsbücher und Karten zum Forstwesen füllen in größeren Archiven in der Regel mehrere Regalkilometer und zeugen von der essentiellen Bedeutung des Waldes für staatliche Gemeinwesen, Kommunen und Korporationen, Adelsfamilien und die breite Bevölkerung. Im Staatsarchiv Marburg umspannen sie einen Zeitraum von über tausend Jahren. Das Thema eröffnet dem Archivar die Chance, die ganze bunte und reichhaltige Palette an historischen Dokumenten zu präsentieren, die seiner Obhut anvertraut sind. Die Schwierigkeit besteht vor allem darin, aus der überwältigenden Fülle interessanter und aussagekräftiger Quellen eine Auswahl zu treffen.
„Weil das Holz eine köstliche Ware“ – der Titel der Ausstellung mag befremdlich erscheinen. Den Einen stört möglicherweise die vermeintlich rein kommerzielle Sichtweise, die die ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes scheinbar völlig ausblendet. Bei dem Anderen dürfte das Adjektiv „köstlich“ ganz andere Assoziationen als die hier Gemeinten im Sinne von „kostbar“, „von hohem oder höchstem Werte“ wecken. Der heutigen Ohren so fremd klingende Titel ist ein verkürztes Zitat aus einem im Jahre 1656 veröffentlichten, zweibändigen Werk mit dem Titel „Vom deutschen Fürstenstaat“, dessen Verfasser, der aus einem reichsritterlichen Geschlecht stammende Gelehrte und Verwaltungspraktiker Veit Ludwig v. Seckendorff, auch dem Forstwesen einen längeren Abschnitt gewidmet hat. Der Forst-Bann und die Waldnutzung, so heißt es dort, pfleget in vielen Landen eine von denen ansehnlichsten Einkunfften der Fürstlichen Cammer zu seyn, und hat der Landes-Herr und dessen Cammer-Räthe zu Erhaltung und Behauptung derselben nicht wenig Mühe, Aufsicht und Arbeit anzuwenden, in dem sie weitläuftig ist und in vielen Stücken bestehet1. Eine geregelte und gut organisierte Forstverwaltung kam aber nicht nur den herrschaftlichen Kassen zugute, sondern beförderte auch den Nahrungsstand der Untertanen und diente damit der wahre(n) Wohlfarth des ganzen Landes. Jede hessische Forstordnung verweist auf diesen grundlegenden Sachverhalt.
Die im Abbildungsteil präsentierten Exponate der Ausstellung lenken den Blick zurück in eine vergangene Lebenswelt, deren Problemlagen dem heutigen Betrachter vielfach fremd geworden sind. Sie illustrieren die enorme Bedeutung des Forstwesens und der Waldnutzung von der vorletzten Jahrtausendwende bis ins 20. Jahrhundert. Aktuelle Probleme des Forstwesens werden zumindest angedeutet. Die Ausstellung ist nicht chronologisch, sondern nach thematischen Schwerpunkten gegliedert. „Waldeigentum und Forsthoheit“, „Waldbewirtschaftung und Forstschutz“, „Forstbeamte und –bedienstete“, „Waldnutzung durch die Bevölkerung“, „Gewerbliche Waldnutzung“ und schließlich Wald als „Erholungsraum – Wirtschaftsfaktor – Schutzobjekt“ – so lauten die Themenbereiche, die im folgenden anhand ausgewählter Dokumente illustriert und erläutert werden sollen.
Beginnen wir mit dem grundlegenden Komplex „Waldeigentum und Forsthoheit“. Über die Ursprünge des sog. Forstregals streiten sich die Gelehrten. Wir beziehen in diesem stark verminten Gelände keine Stellung, sondern beschränken uns darauf, eine der ältesten, im Staatsarchiv Marburg auffindbaren Schriftquellen zum Thema zu präsentieren – eine prächtige Kaiserurkunde mit aufgedrücktem Siegel aus dem Jahre 980, in der Kaiser Otto II. dem Abt von Fulda den Wildbann, also das Jagdrecht, und die Waldnutzung, d.h. das Recht zur Holzfällung, zur Schweinemast, zur Imkerei und Viehweide, in einem Forst bei Hünfeld verleiht (Abb. 1). Ebenso wie heute war der Waldbesitz auch in der Vergangenheit kein herrschaftliches Monopol: In einem Waldbuch aus der Zeit des Landgrafen Moritz von Hessen-Kassel aus dem Jahre 1607 werden die verschiedenen Waldbesitzer im Niederfürstentum Hessen, der Landgraf, die Städte und Gemeinden und die hessischen Ritter in verschiedenen Farben aufgelistet (Abb. 3a-c). Waldbesitz und -nutzungsrechte boten zu allen Zeiten Anlass zu Hader und Streit. Drei Prozesse, die sich z. T. über mehrere Jahrzehnte erstreckt haben, mögen dies verdeutlichen. 1323 beurkundeten die Bauern von Dodenhausen die Beilegung eines zwischen ihnen und ihrem Grundherrn, dem Abt und Konvent des Klosters Haina, schwebenden Rechtsstreit um die Waldnutzung (Abb. 2). Eben darum prozessierten im 16. Jahrhundert auch die Freiherren v. Dörnberg und v. Schlitz gen. v. Görtz vor der Regierung in Kassel (Abb. 5a-b) und im 18. Jahrhundert die Gebrüder Milchling von und zu Schönstadt und die Fürsten von Waldeck vor der höchsten Instanz, dem Reichskammergericht in Wetzlar (Abb. 4). Zum Teil illustrieren die Streitparteien ihre Ansprüche mit anschaulichen Skizzen und Kartenbeilagen.
„Waldbewirtschaftung“ und „Forstschutz“ bilden den zweiten Themenschwerpunkt. Forstbeamte haben über ihre Tätigkeiten zu allen Zeiten, z.T. bis in die jüngste Vergangenheit, gewissenhaft Buch geführt: über die Bewirtschaftung ihrer Forstreviere ebenso wie über ihre Einnahmen und Ausgaben oder über die von ihnen verhängten Strafen für begangene Forstfrevel. Davon zeugen Einnahme- und Ausgaberegister (Abb. 6), die mit Kartenbeilagen versehenen Forstbeschreibungen und Ertragsberechnungen mit detaillierten Informationen zur Beschaffenheit der Holzbestände und der Waldböden, zu Servituten und Bewirtschaftungsmaßnahmen (Abb. 54, 55) und die Waldbußregister, die mitunter auch Angaben zur sozialen Lage der Delinquenten enthalten (Abb. 11). Die im späten 18. Jahrhundert einsetzende zunehmende Professionalisierung und Verwissenschaftlichung der Forstbewirtschaftung, deren Grundsätze und Methoden Jahrhunderte lang nach der Devise „learning by doing“ von Generation zu Generation weitergereicht worden waren, spiegelt sich in den grundlegenden Lehr- und Handbüchern bedeutender hessischer Forstleute. Georg Ludwig Hartigs 1800 in dritter Auflage in Marburg erschienene „Anweisung zur Holzzucht“ und die 1825 in Kassel und Marburg erschienene „Forstbetriebseinrichtung nach staatswirthschaftlichen Grundsätzen“ aus der Feder seines jüngeren Bruders Ernst Friedrich dienten Generationen von Forstleuten als Handlungsanleitungen (Abb. 8). Die Ausübung der Forstobrigkeit, der reglementierende und regulierende Zugriff der Landesfürsten auf das Forstwesen gegenüber Ständen und Untertanen, manifestierte sich in den sog. Forst- und Holzordnungen, einer frühen Form der Landesplanung, von denen einige Beispiele aus der Landgrafschaft Hessen-Kassel präsentiert werden (Abb. 7). Mit Hilfe dieser im Laufe der Zeit immer umfangreicher werdenden Regelwerke suchten die Landesherren die verschiedenen Waldnutzungsinteressen unter einen Hut zu bekommen. Die Ordnungen enthalten u. a. Bestimmungen zur Erhebung der Forstgelder, zur Bewirtschaftung und Hege der Wälder, zur Waldnutzung durch die Bevölkerung, zu Holzabgaben an Untertanen und Bedienstete, zu Holzpreisen und Forstvergehen. Die Bekämpfung der sog. Holzfrevel war Gegenstand zahlloser Verordnungen. Stellvertretend für viele steht hier ein Reskript des Landgrafen Karl von Hessen-Kassel aus dem Jahre 1695, in dem Waldrodungen zur Erweiterung der angrenzenden Äcker, Wiesen und Huteflächen untersagt werden (Abb. 10).
Der hoheitlichen Nutzung des Waldes stand stets die „Waldnutzung durch die Bevölkerung“ gegenüber. Für die Menschen im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war der Wald in vielfacher Hinsicht unentbehrlich. Bauern trieben ihr Vieh zur Weide in die Wälder. Dauerte die intensive Beweidung lange Zeit an, lichtete sich der Baumbestand derart, daß von einem Wald eigentlich keine Rede mehr sein konnte. Hutebeschränkungen, wie diejenige Landgraf Wilhelms III. aus dem Jahre 1495 (Abb. 24), waren daher oftmals die Folge. Geschont wurden allerdings schon frühzeitig Bäume von besonderem Wert, wie z. B. die für die Schweinemast erforderlichen Eichen. Alljährlich durchwühlten unzählige Schweinerüssel die Waldböden auf der Suche nach den zu Boden gefallenen oder mit langen Stangen von den Bäumen geschlagenen Eicheln. Nach einem Verzeichnis wurden im Herbst des Jahres 1595 allein im Reinhardswald 3.342 und ein halbes(!) Schwein gemästet (Abb. 26). Aus Zweigen und Laub gewann man Laubheu, das man trocknete und als Winterfutter einbrachte. Mit Hilfe von Rechen sammelte man vom Waldboden Laub, Kräuter, Äste und Moos als Streu für die Viehställe. Diese Nutzungsart war vielerorts noch schädlicher als die Waldweide und bewog besorgte Forstleute, wie den Oberforstrat v. Schulte, 1849 zur Publikation einer allgemein verständlichen Broschüre mit dem Titel Der Streuwald oder kurze Erörterung der großen Nachtheile des übermäßigen Streusammelns für die Waldungen nebst praktischer Anleitung, wie der Landmann Streu gewinnen könne, ohne hierbei die Waldungen zu verderben (Abb. 31). Um die Wälder zu schonen, wurde die bäuerliche Waldnutzung von der Obrigkeit wiederholt eingeschränkt oder ganz verboten. Wie und woher die Bewohner der Städte und Dörfer in solchen Fällen ihr Brenn- und Bauholz beziehen sollten, blieb offen. Holzmangel und Holzteuerung trafen am härtesten in der Regel die Ärmsten der Armen, wie z.B. den notleidenden Veteranen und Nagelschmied Balthasar Bartholomäus, der den Kurfürsten im Jahre 1821 um die Zuteilung einer Waldparzelle und einiger Baumstämme zur Errichtung eines Wohnhauses bat. Sein abschlägig beschiedenes Begehren begründet er in einer Supplik wie folgt: Da ich ein blutarmer Mann bin und keine Wohnung, viel weniger eine Werkstatt habe, worin ich arbeiten und Brod vor meine Familie verdienen könnte [...], so habe ich mich zeither mit meiner Familie in Dürftigkeit und ohne Wohnung in anderer Leute Stallungen aufhalten müssen. Ich bin ein solch elendes Leben herzlich müde (Abb. 28a-b). Der Kampf um die knappe Ressource Holz war auch eine wesentliche Ursache vieler Konflikte. In welchem Maße hohe Holzpreise die Gemüter bewegten, davon zeugt eine von allen Bürgern der Stadt Hersfeld unterzeichnete Eingabe an das kurhessische Finanzministerium aus dem Revolutionsjahr 1849 (Abb. 29).
In der Ausstellung haben wir uns auch um aktuelle Bezüge bemüht. Heute steht der Wald im Spannungsfeld vielfältiger gesellschaftlicher und politischer Interessen. Als Wirtschaftsfaktor ist er nach wie vor von großer Bedeutung. Vielen Menschen, zumal den stress- und lärmgeplagten Stadtbewohnern, dient der Wald als Ort der Erholung und Rekreation; betagtere Zeitgenossen befreunden sich offenbar in zunehmendem Maße mit dem Gedanken, dort ihre letzte Ruhestätte zu finden; für Kinder ist er ein Ort des Lernens. Broschüren und Faltblätter zur Freizeitgestaltung, zu sportlichen Aktivitäten im Wald, zu Friedwäldern und ein Wald-Erlebnishandbuch für Kinder illustrieren diese Aspekte moderner Waldnutzung (Abb. 47, 48). In den frühen 1980er Jahren beherrschte das Phänomen Waldsterben die Schlagzeilen (Abb. 44, 45). Weite Teile der Bevölkerung Deutschlands zeigten sich tief schockiert und Politiker sahen sich zum Handeln genötigt. Auch wenn die damals an die Wand gemalten Schreckensszenarien offenbar überzogen waren, so hat der Schock doch heilsame Folgen gezeitigt. Es wurden große Anstrengungen unternommen, die Luft zu reinigen und bestimmte Industrie-Emissionen stark zu reduzieren. Ökologie wurde zu einem populären Anliegen.
Das Thema der Ausstellung, so läßt sich resümieren, ist das Verhältnis des Menschen zum Wald. Einige Bildtafeln führen dem Betrachter die vielfältige Nutzung oder Ausbeutung des Waldes durch den Menschen einprägsam vor Augen. Ein Mann und zwei in Lumpen gekleidete Frauen tragen auf ihren Schultern und Köpfen Leseholz aus dem Wald, vermutlich um ihre ebenso ärmlichen Behausungen zu heizen. Waldarbeiter fällen emsig Bäume und transportieren sie auf Fuhrwerken und Schlitten in eine mittelalterliche Stadt. Auch dort, wo der Mensch nicht selbst in Erscheinung tritt, hat er deutliche Spuren hinterlassen: Mit seinen Mastschweinen im lichten Hutewald bei Salmünster und mit den Schadstoffen, die seinen Fabriken und Automobilen entweichen, in einer stark stilisierten Walddarstellung jüngeren Datums. Daß das Verhältnis Mensch-Wald gleichwohl nur ein Kapitel in der Geschichte des Waldes ist, oder, um es noch krasser zu formulieren, dass menschliches Wirken nicht mehr als eine Fußnote in der Geschichte des Waldes darstellt, wird durch ein eher unscheinbares Exponat, ein mehrere Millionen Jahre altes versteinertes Stück Holz, zumindest angedeutet.
Vieles hätte noch gezeigt werden können – manches blieb gänzlich unerwähnt. Auf reizvolle Exponate zur Waldarbeit, zum Baumimport aus Nordamerika oder zur Flößerei auf der Fulda musste aus Platzgründen verzichtet werden. Völlig ausgeklammert wurde die Jagd – ein weitgespanntes Thema, das eine eigene Ausstellung verdient hat.
Auch relativ kleine Ausstellungen wie die unsrige sind ohne die Unterstützung durch kompetente Ratgeber und viele helfende Hände nicht zu realisieren. Zum Gelingen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Institutionen beigetragen. Ein besonders herzlicher Dank gebührt zunächst einmal Frau Sabine Scholl, der Leiterin des dem Forstamt Hanau-Wolfgang zugeordneten Hessischen Forstmuseums Alte Fasanerie in Klein-Auheim. Frau Scholl hat uns bereitwillig und unbürokratisch Messinstrumente, Uniformteile und andere wertvolle Exponate aus ihrer reichhaltigen und kulturgeschichtlich bedeutsamen Sammlung zur Verfügung gestellt (Abb. 9, 12-14, 34, 49-53). Zu danken ist ferner Herrn Prof. Dr. J. Friedrich Battenberg, dem Leiter des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt, für die Ausleihe eines aus der Mitte des 18. Jahrhunderts stammenden, in dieser Art zumindest in Hessen einmaligen Wald- und Forstatlanten des Landgrafen Ludwig VIII. von Hessen-Darmstadt (Abb. 56a-c). Da das Hinterland um Biedenkopf und Battenberg, die nordhessischen Exklaven Itter, Vöhl, Eimelrod und Höringhausen Jahrhunderte lang zu Hessen-Darmstadt gehörten, fällt die Leihgabe thematisch nicht aus dem Rahmen. Dank gebührt ferner Herrn Dr. Hans-Peter Lachmann, einem ausgewiesenen Kenner der hessischen Forstgeschichte, und Herrn Dr. Fritz Wolff, dem ehemaligen Leiter des Staatsarchivs Marburg, die mich auf einige aussagekräftige Exponate aufmerksam gemacht haben. Zu danken ist natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten des Staatsarchivs. Die Photographin, Frau Barbara Krippner, und Dipl. Archivarin Nicole Schütz haben zügige Vorfeldarbeit geleistet und die Vorlagen für die an den Stellwänden und in den Vitrinen gezeigten Reproduktionen hergestellt. Der anschließende Ausstellungsaufbau und die möglichst ansprechende Präsentation der Exponate in den Vitrinen lag in den bewährten Händen des Restauratorenteams, wobei insbesondere Frau Johanna Schelbert, Frau Angelika Breitner und Herrn Walter Trier zu danken ist. Und last not least sollen auch die Bemühungen der Inspektorenanwärterinnen Frau Maria Kobold, Frau Kirsten Peuser und Frau Marei Söhngen nicht unerwähnt bleiben, denen die Suche nach Exponaten mit tagespolitischem Bezug übertragen war, was in einem Archiv mit umfangreichen Altbeständen nicht gerade leicht zu bewerkstelligen ist.
Unsere Präsentation stieß sowohl in der breiteren Bevölkerung wie auch bei Forstleuten und Historikern auf ein erfreulich reges Interesse. Die Forstleute wurden bei dieser Gelegenheit nicht zuletzt auch auf die spezifischen Anliegen der Staatsarchive im Bereich von Übernahme und Bewertung aufmerksam gemacht. Die Historikerzunft sollte durch die Ausstellung und die anschließende Tagung dazu animiert werden, die Erforschung dieser nicht nur sozial- und wirtschaftsgeschichtlich, sondern auch kultur-, rechts- und verfassungsgeschichtlich belangreichen Thematik voranzutreiben und zu fördern.
1 Veit Ludwig v. Seckendorff, Teutscher Fürsten Stat, Frankfurt 1665, Bd. 1, S. 463 (ND Glashütten/Taunus 1976).
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