4. Diskriminierung jüdischer Mitbürger vor den Nürnberger Gesetzen
Mit der Machtübernahme Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 setzte auch langsam die Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung ein. Schon vorher hatte es einzelne Zwischenfälle gegeben, doch nun deckte die nationalsozialistische Regierung diese Übergriffe.
Vor allem in Hessen, das mit 2,1% einen überdurchschnittlich hohen jüdischen Bevölkerungsanteil hatte (Reichsdurchschnitt: 0,9%), griff man die antisemitischen Hetzkampagnen der Nationalsozialisten schnell auf.Die Diskriminierungen erstreckten sich über Erpressungen von Geld und Waren von jüdischen Kaufleuten [Dokument 1], über Denunziationen und Verleumdungen [Dokument 3], die zu Schutzhaft für den betroffenen jüdischen Mitbürger führen konnten bis hin zu öffentlichen Demütigungen [Dokument 4], Sachbeschädigungen und körperlichen Misshandlungen [Dokument 5, 6].
Häufig bekundeten einzelne oder Gruppen, manchmal sogar ganze Ortschaften ihren Unmut gegenüber den jüdischen Einwohnern, indem sie in deren Privathäusern und Geschäften, hin und wieder auch in den Synagogen, die Fensterscheiben einwarfen. Zäune wurden beschädigt und Hauswände beschmiert [Dokument 7,11].Weiterhin wurde in Synagogen eingebrochen und Gegenstände daraus gestohlen, wobei man den jüdischen Gläubigen noch selbst die Schuld an solchen Vorfällen gab [Dokument 8, 12].
Auch wurden oft Schilder an den Ortseingängen aufgestellt, dass Personen jüdischen Glaubens unerwünscht seien oder, dass man nicht in jüdischen Geschäften einkaufen solle [Dokument 7].Immer wieder kam es auch zu tätlichen Übergriffen, bei denen die jüdischen Mitbürger auf der Straße angegriffen oder gewaltsam in ihre Häuser eingedrungen wurde. Die Misshandlungen durch die Nationalsozialisten führten dabei zuweilen zu schweren Verletzungen [Dokument 2, 6].
Täter waren häufig Angehörige der SA oder der HJ. Auffällig ist das oft noch sehr jugendliche Alter der Täter, besonders bei den Sachbeschädigungen. Die Gesamtsituation verschärfte sich zusätzlich durch die allgemein recht ablehnende Stimmung gegenüber den jüdischen Einwohnern in den Gemeinden, sowie das Misstrauen der Polizei gegenüber Aussagen der jüdischen Geschädigten [Dokument 12, 13]. Nur vereinzelt wandten sich Bevölkerung und Behörden gegen die Diskriminierungen [Dokument 7.2].
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