6. Fürsorge, Unterricht und Kulturpflege
Neben der Gewöhnung an kontinuierliche Arbeit, die noch im 18. und 19. Jahrhundert eindeutig im Vordergrund gestanden hatte, traten der Fürsorgeaspekt, Schule und Unterricht in jedweder Form zu Beginn des 20. Jahrhunderts mehr und mehr in den Vordergrund. Während der Weimarer Republik entschloss man sich im Vorgriff auf die geplante, aber mehrfach steckengebliebene Strafvollzugsreform zu einer vorläufigen Ersatzregelung in Form sog. „Grundsätze für den Vollzug von Freiheitsstrafen“, die die Länderregierungen am 7. Juni 1923 vereinbarten. In den sehr konkreten und detaillierten Regelungen wurde der Erziehungs- und Besserungsgedanke erstmals deutlich in den Mittelpunkt der Strafvollzugskonzeption gestellt. Sinn und Zweck dieser Konzeption war es, „Tausende verlorener Söhne, die durch falsche Erziehung und schlechten Umgang irregeführt wurden, für Volk und Vaterland“ zurückzugewinnen.
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