3. Gefängnispläne
Die hessen-kasselschen bzw. kurhessischen Strafanstalten verteilten sich geographisch etwa gleichmäßig im Lande. Bezüglich der Unterbringung bot sich dem Staat die Alternative, bereits vorhandene disponible Gebäude einer entsprechenden Zweckbestimmung zuzuführen oder aber Neubauten zu errichten. Abgesehen von dem Kasseler Zuchthaus an der Fulda, das zu Beginn des 18. Jahrhunderts als spezieller Zweckbau zur Strafvollstreckung errichtet worden war, entschied man sich in der Landgrafschaft bzw. dem Kurfürstentum für die kostengünstigere Variante der Umwidmung bereits vorhandener Gebäude. Zuchthäuser waren z.B. in Kassel in der aus der westfälischen Zeit stammenden ehemaligen Stadtkaserne, in Fulda in einem Flügel des „Heilig Geist-Hospitals“, in Marburg im alten Stammschloss der Landgrafen sowie in Ziegenhain auf dem Terrain der ehemaligen Festung untergebracht. Erst nach der Annexion Kurhessens errichtete die preußische Justizverwaltung von 1872 bis 1882 in Kassel-Wehlheiden nach dem Vorbild der Zuchthäuser in Bruchsal und Berlin-Moabit eine nach modernen Prinzipien gestaltete Strafanstalt.
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