Dokument 5
Artikel der Reichspolizeiordnung von Augsburg 1548 betreffend Juden: 1) Von Burgern/Bawern unnd andern underthanen (Art.10)
2) Von Juden/ und irem Wucher (Art.20)
Urheber
Mattias Weber
Datum
1548
Bestand/Sign.
Die Reichspolizeiordnung von 1530, 1548 und 1577. Historische Einführung und Edition, Frankfurt (M) 2002, S. und 195f.
Die Bestimmungen der Reichspolizeiordnungen von Augsburg 1548 betreffend Juden
Aufgaben:
Vergleichen Sie die Bestimmungen dieser Reichspolizeiordnung mit dem Judenprivileg von 1544. Gibt es Übereinstimmungen zwischen beiden Dokumenten oder fallen Ihnen eher Unterschiede auf?
Was besagt dies über die Macht des Kaisers und seine Fähigkeit, seine Vorstellungen auf Reichsebene durchzusetzen?
Bearbeiter: AS — URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?doc=9194
—
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
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