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Privilegien, Pogrome, Emanzipation: Deutsch-jüdische Geschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart
 «  6 Josel von Rosheim, Führer der Judenschaft im Reich  » 

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Dokument 17
Josel an den Straßburger Rat wegen Luthers Schrift "Von den Juden und ihren Lügen", Mai 1543
Urheber
Josel von Rosheim
Datum
1543
Bestand/Sign.
in: H. Bresslau, Aus Straßburger Judenakten, in: Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland, Jg 5 (1892), Nr 3, S. 330f. (Siehe Link unten)
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pdf_download Josel an Straßburger Rat (1543)

Josel wendet sich an den Rat der Stadt Straßburg, damit dieser den Druck von Luthers Schrift "Von den Juden und ihren Lügen " verhindern würde. 

Josel fürchtete die unmittelbare Wirkung von Luthers Schrift im Straßburger Gebiet. Ihn wurde Gerüchte erreicht, dass die Menschen die Juden schmähten und gegen sie lästerten und sogar sagten, man solle sie totschlagen. Außerdem drohe man einen Neudruck der Schrift in Straßburg zu veranstalten. Josel bittet den Rath dies nicht zu dulden: er wiederholte, dass er jederzeit bereit sei, gegen Luther oder wer sich dessen unterziehen wolle, für seine Glaubensgenossen einzutreten; Schließlich bittet er die Ratsmitglieder, nicht ungehört auf eines einzigen Menschen Anzeige hin zu verurteilen.

Da der Rat eine Meldung erhielt, dass ein Pfarrer bereits gepredigt habe, man solle die Juden totschlangen, entschied man aktiv zu werden. Denn man nicht gewillt war, diese Konsequenz aus Luthers Lehre ziehen zu lassen. Der Rat beschloss infolge dessen das bereits gedruckte Buch vom Drucker abzufordern und den Druck zu verhindern. Zudem sollte den Predigern verboten werden, Aufruhr zu predigen. [1]

In einem weiteren Schreiben an den Straßburger Rat, das nach dem Erscheinen von Luthers "Schem Hamforasch" verfasst wurde, geht Josel ausführlicher auf die Gefahren ein, die von Luthers Agitation ausgehen. Der Straßburger Rat bleibt konsequent in seiner Entscheidung und verbietet auch hier den Druck von judenfeindlichen Schriften. Josels Bitte, dass der Rat sich für die Juden gegen Luther einsetzen würde, wurde aber abgelehnt. [2]


[1] Vgl. Bresslau, Aus den Straßburger Judenakten, S. 322f.

[2] Vgl. ebd. S. 323 und 332-4.

Zum vollständigen Aufsatz von H. Bresslau

 




Bearbeiter: Ne — URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?doc=9178 — URL dieser Ausstellung: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?exp=247
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