Dokument 19
Brief Josels von Rosheim an den Straßburger Rat, 9. März 1541 (Betreffend der Trostschrift)
Urheber
Josel von Rosheim
Datum
09.03.1541
Bestand/Sign.
H. Bresslau, Aus Straßburger Judenakten, in: Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland, Jg 5 (1892), Nr 3, S. 327f.
Josel ließ seine Trostschrift ins Deutsche übersetzen und dem Straßburger Stadtschreiber übergeben, damit er vor übler Nachrede gesichert sei, dass in diesem Büchlein keine Schmähungen oder Ehrverletzungen enthalten sind. Er schrieb dem Rat, dass sofern darin etwas gefunden würde, was zu Widerwärtigkeit gereichen könnte, er das abstellen wollte; wenn dies aber nicht der Fall und die Schrift dem Rat nicht zuwider sei, so bitte er vom Rat um ein gnädiges urkundliches Zeugnis. Die Antwort des Stadtschreibers lautete: „die herren so über die examination gesetzt, das zu besichtigen und hieher pringen (?), was es sey, im mögen urkund zu geben“. Ob so eine Urkunde tatsächlich erstellt wurde, ist nicht bekannt.
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