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Privilegien, Pogrome, Emanzipation: Deutsch-jüdische Geschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart
 «  2 Des Kaisers "Kammerknechte": Vom Judenprivileg Friedrich II. bis zum Ausgang des Mittelalters  » 

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Augsburger Judenprivileg Kaiser Friedrichs II., Juli 1236 - zum historischen Kontext
Urheber
Kaiser Friedrich II.
Datum
01.07.1236


Friedrich II. erneuert und beglaubigt 1236 das Privileg Barbarossas für die Wormser Judenschaft für die Juden des gesamten Reiches. Dem Hofgerichtsbrief hängt eine goldene Bulle an. Der Kaiser scheute also keine Kosten, um den Betrachtern der Urkunde schon durch die äußere Form des Dokuments die Festigkeit seiner Erlasse kundzutun.
Mit der Umsetzung des Privilegs fallen alle Juden unter dies
elben Bestimmungen. Im Kontext fällt erstmals der Begriff der jüdischen Kammerknechtschaft („servi camere nostre“). Alle Juden werden als servi (Leibeigene) gesehen, die allerdings nur dem König unterstehen. Finanziell unterstehen sie der königlichen Kammer, der König besitzt die Gewalt über alle Juden und nimmt sie gleichzeitig in seinen Schutz. Zudem ist das Privileg im Vergleich zu der beglaubigten Version um die Vorschrift erweitert, dass die Juden von der Anschuldigung des Christenmordes freizusprechen seien. Nicht zuletzt hatten der aktuelle Anlass des Fuldaer Judenmords von 1235 und die daran anschließenden Untersuchungen zu einer derart deutlichen Stellungnahme des Kaisers geführt.

Besonders seit dem Interregnum (die thronvakante Zeit nach dem Tod Friedrichs II.) wurden die jüdischen Gemeinden an Territorialherren verlehnt bzw. verpfändet und damit aus dem direkten Machteinfluss des Königs entlassen. Dabei ging es hauptsächlich um Lukrativität, da jüdische Bürger hohe Steuern zahlen mussten. Als Kammerknechte wurden sie bereits früh bezeichnet, die Herrscher setzten die Bedeutung dieses Abhängigkeitsverhältnisses aber erst im Spätmittelalter in ihrer Regierungspraxis um.

Rudolf von Habsburg war der erste, der dieses Rechtsprinzip der Kammerknechtschaft als Repressionsmittel nutzte. 1286 befand sich eine Gruppe von deutschen Juden, unter denen namhafte Gelehrte waren, auf dem Weg nach Palästina. König Rudolf ließ sie mit der Begründung, sie seien seine Kammerknechte und hätten kein Recht, sich ohne seine Erlaubnis aus seinem Reich zu entfernen (Freizügigkeit), gefangen nehmen und ihren Besitz konfiszieren.

Teresa Traupe

 
Aufgabenstellung:

Wie ist es zu erklären, dass Kaiser Friedrich II. dem Fuldaer Judenmord als einer Einzeltat eine derart starke Bedeutung beimisst, dass er eine groß angelegte Untersuchung einleitet?

Welche Konsequenzen werden daraus gezogen? Welche politischen Ziele werden damit verfolgt?

 

 


 




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