Dokument 6
Königliches Dekret vom 27. März 1809 über die Eidleistungen von Juden, erlassen durch Jérôme Napoléon, König von Westphalen
Urheber
Jérôme Napoléon, König von Westphalen
Datum
27.03.1809
Bestand/Sign.
Bulletin des Lois du Royaume de Westphalie, tome premier de l'an 1809, N° 46, Cassel 1809, p. 664-673.
Bezugnehmend auf die westphälische Verfassung von 1807 und das Emanzipationsdekret von 1808 schafft das Dekret vom 27. März 1809 die bis dahin geltenden Sonderbestimmungen bei jüdischen Eidleistungen ab (Art. 2) und nimmt in Art. 3 Rücksicht auf die jüdische Religion des Eidleistenden.
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