Dokument 1
Innsbrucker Judenprivileg Kaiser Karl V. Der Kaiser bestätigt den Juden im Reich auf ihr Bitten ihre Rechte und Privilegien, Innsbruck, 18. Mai 1530
Urheber
Karl V.
Datum
18.05.1530
Bestand/Sign.
HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 26704
Bestand/Inventar
1
Innsbrucker Judenprivileg Kaiser Karl V. Der Kaiser bestätigt den Juden im Reich auf ihr Bitten ihre Rechte und Privilegien, Innsbruck, 18. Mai 1530
Graf Balthasar von Hanau am 6. August 1530 durch kaiserlichen Boten überbrachter und mit dem Original kollationierter Druck
Nachweis: Uta Löwenstein, Quellen zur Geschichte der Juden im Hessichen Staatsarchiv Marburg 1267-1600, Wiesbaden 1989, S. 261
Transkript:
Wir Karl der Fünnft von gots gnaden Römischer Keyser zu allen zeyten Merer des Reichs / In Germanien / zu Hispanien / beider Sicilien / Jerusalem / Hungarn / Dalmacien / Croacien / u. Künig / Erzherzog zu Osterreich / Herzog zu Burgundi u. Grave zu Habspurg / Flandern / und Tyrol u. Empieten allen und yeglichen Churfürsten / Fürsten / geystlichen und Weltlichen / Prelaten / Graven / Freyen und Herren / Rittern / Knechten / Landtvogten / Hauptleüthen / Bitzthumben / Vögten / Pflegern / Verwesern / Amptleüthen / Schultheyssen / Burgermeystern / Richtern / Rethen / Burgern / und gemeynden / Und sonst allen andern unßern und des Reichs auch unser erblichen Fürstenthumb und Landen underthanen und getrewen / unnd sonderlich unserm gegenwürdigen und einem yeden künfftigen Landtvogt in under Elsaß so mit diesem unserm brieff oder glaublichen abschrifften davon ersucht und ermant werden / unser gnad und alles guts / Hoch und Erwirdigen / Hochgebornen / lieben freünde / Neuen / Ohemen / Churfürsten / Fürsten / Wolgebornen / Ersamen / Edlen / Andechtigen / und lieben getrewen. Unnd haben gemeyn Jüdischeit allenthalben im heiligen Reiche und unsern Erblichen Fürstenthumben und Landen wonhafft und gesessen / undertheniglich zuerkennen geben / wiewol sie vonn unssern vorfarn Römischen Keysern und Künigen / löblicher gedechtnuß mit vil gnaden und previlegien / begabt / gefreyt und fürsehen sey /So werden sie doch uber und wider solch freyheiten in vil weg beschwert und beleydigt / und dermassen getrungen das denselben freyheiten zu appruch und nachteyl / und ir berurten jüdischeit zu mercklichen schaden gereyhe und reyche /
Und uns darauff demütiglich gebetten / Sie als gekrönter Römischer Keyser / dem sie on mittel underwürffig und zugehörig sein / bey obberurten iren gegeben freyheiten und previlegien zuhandt haben und dawider nit beschweren zulassen /
Dieweyl uns dann gepürt gentzlichen gemeynt ist / die berurt Jüdischeit un sunst eynen jeden bey seinen freyheiten / gnaden und Recht zuhandthaben / zu schützen unnd zu schirmen / haben wir der gemelten jüdischeit all ir freyheiten / gnad / brieff / previlegien und gut gewonheiten / damit sie von weylandt unsern vorfarn am Reich / Römischen Keysern und Künigen / begabt und der in geprauch seind gnediglich Confirmirt und bestet / inhalt diß brieffs darumben autzgangen.
Und gepieten darauff euch allen und yden in sondern / von Römischer Keyserlicher macht / ernstlich und wollen / das ir die gemelten jüdischeit gemeiniglich und sonderlich bey solchen iren freyheiten / gnaden / previlegien / und allen hergeprachten gewonheiten wie obstet / und unser Confirmation auch ordentlichen Rechten umb eins von yeden sprüch und forderung gerüeblich beleyben geprauchen und geniessen lasset / und sie darwider nit dringet / beleydiget noch beschweret / noch des yemants andern zuthun gestattet / sonder dabey von unsern und des heiligen Reichs wegen vestiglich handhabet / schützet und schirmet / damit wir zuhandhabung unser vorfarn freyheiten und unser Confirmation nit geursacht werden / gegen euch mit den penen in denselbenm freyheiten und Confirmation begriffen zu handeln und fürzunemen / Das ist unser ernstlich meynung.
Geben zu Inßbrugk am Achtzehenden tag des Monats Maij.
Nach Christi unsers lieben herren geburt im Fünfftzehenhundert und dreyssigsten / Unsers Keyserthumbs im Zehenden / und unser Reich im Fünfftzehenden Jaren.
CAROLI
Admandatum Cesaree (?)
Catholice Maiestat et (?) propriu
Alexanders Schweiß, subscribsit
Transkribiert von Christian Siekmann
Bearbeiter: Ne — URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?doc=8495
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