Dokument 5
Schreiben des Direktors der Landesheilanstalt Eichberg im Rheingau an den Standesbeamten in Gladenbach betreffend zwangsweises Tragen des Zusatznamens Israel durch den in der Landesheilanstalt lebenden Juden Julius Jonas, 29. Dezember 1938.
Urheber
Direktor der Landesheilanstalt Eichberg im Rheingau
Datum
29.12.1938
Bestand/Sign.
HStAM 330 Gladenbach B 431 Bl. 47 r
Bestand/Inventar
DIN A4/1
Bezugnahme auf die zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die "Änderung von Familiennamen und Vornamen" vom 17. August 1938. Nach dieser Verordnung dürften Juden nur Vornamen tragen, die sich in der vom Reichsminister des Innern herausgegebenen Namensliste befinden. Wenn Juden einen Vornamen tragen, der nicht in dieser Liste aufgeführt ist, müssten sie den Zusatznamen Sara bzw. Israel tragen. Dafür sei beim Standesbeamten und der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten. Julius Jonas verpflichte sich ab dem 1. Januar 1939 den Vornamen Israel zu tragen.
Bearbeiter: kr — URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?doc=6875
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