Dokument 25
Schnellbrief des Reichswirtschaftsministers des Innern aus Berlin die Ablieferungspflicht für Juwelen und Schmuckgegenstände betreffend, 24. Februar 1939
Urheber
Der Reichswirtschaftsminister
Datum
24.02.1939
Bestand/Sign.
HStAM 180 Wolfhagen 2312 Bl.180 r-v
Bestand/Inventar
DIN A4/2
Schnellbrief an die Ober- und Regierungspräsidenten in Preußen, worin aufgelistet wird, welche Wertgegenstände laut einer Verordnung des Beauftragten des Vierjahresplanes, Göring, abzuliefern sind.
Angehängt is ein Schreiben des Reichswirtschaftsministers vom 1.3.1939, in dem es um die Ablieferung von Juwelen und Edelmetallen aus jüdischem Besitz geht. Darin werden unter anderem Ausnahmen von der Zwangsablieferung festgehalten. Auch die Behandlung solcher Juden, die in "Mischehen" mit nichtjüdischen Personen leben, wird eingegangen.
Bearbeiter: al — URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?doc=6771
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