Hessen Loewe
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Ausstellungsuebersicht

Das Königreich Westphalen (1807 - 1813)
 «  1 Die Gründung eines neuen Staates  » 

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Königliches Dekret vom 7. Dezember 1807, wodurch die provisorischen Regierung von Westfalen angeordnet wird.
Urheber
Königliche Buchdruckerei, gedruckt im Auftrag der westphälische Krone.
Datum
18071207
Bestand/Sign.
HStAM Bibliothek: Sig. IX B 4496
Bestand/Inventar
2
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pdf_download Dekret über die Errichtung einer Provisiorischen Regierung für Westphalen
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pdf_download Dekret über die Errichtung einer Provisiorischen Regierung für Westphalen

Königliches Dekret vom 7. Dezember 1807, wodurch die provisorischen Regierung von Westfalen angeordnet wird.

Einen Tag nach Jérôme Bonapartes Ankunft in Westfalen, am 7. Dezember 1807  wird auf seinen königlichen Befehl eine provisiorische Regierung ins Amt gesetzt. Diese besteht aus den Herren Siméon, Lagrange, Beugnot und Jollivet. Ihre Zustängigkeitsberreiche umfassen die Aufsicht über Justiz und Inneres (Siméon), die Aufsicht über das Kriegswesen (Lagrange), die Aufsicht über Finanzen und Handel (Beugnot), und der Aufsicht über den Staatsschatz, der Verifikation von Rechnungen und Schulden aller Art (Jollivet). Darüberhinaus haben alle bisherigen Beamten vorläufig weiterhin im Amt zu bleiben und ihren Dienst zu verrichten.

 


 

Anmerkung:

Das hier Präsentierte Dekret wurde später als Teil des zweiten Gesetz-Bulletins der ersten Teils zweisprachigen Gesetzbulletin Sammlung des Königreichs Westphalen (Dekrete 1-37) aufgenommen.




Bearbeiter: MN — URL dieses Dokuments: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?doc=5525 — URL dieser Ausstellung: http://digitales-archiv-marburg.de/index.php?exp=233
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