Im Hinblick auf den schlechten gesundheitlichen Zustand des Mandanten Schulz weist dessen Rechtsanwalt Walter Isele die Verteidigung der klagenden Partei darauf hin, dass im Falle einer von Schulz ausgehenden Enschädigungsklage sein zu erwartendes Schmerzensgeld sicher höher ausfallen würde als die finanziellen Ansprüche der gegnerischen Partei in der Angelegnheit Messerschmidt!
Schulz war im Zuge des gegen ihn eingeleiteten Dienststtrafverfahrens als "Landesverräter" öffentlich an den Pranger gestellt worden. Am 21. Februar 1935 war er einem politisch motivierten, gewaltsamen Übergriff - wahrscheinlich verübt durch Mitglieder der SA - zum Opfer gefallen und hatte schwere psychische und physische Verletzungen davongetragen. Über die Folgen der Beschimpfung und der körperlichen Misshandlung für den Gesundheitszustand von Schulz geben die dem Anwaltssschreiben beiliegenden Gutachten der Ärzte Dr. med. J. Zander und Dr. med. N. Hermann medizinische Auskunft, Berlin-Lankwitz, den 3. März 1935, und Berlin-Lichterfelde, den 2. März 1935.
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