Dokument 5
Flugschrift mit den zwölf Artikeln der Bauern, 1525
Urheber
Datum
1525
Bestand/Sign.
Best. 3 Nr. 2687; Druck: H. Kaczerowsky (hrsg.), Flugschriften des Bauernkrieges, Hamburg 1970, S. 7 ff.
Bestand/Inventar
2
Die zwölf Artikel der Bauern aus dem Jahr 1525 zeigen die Vermischung von religiösen und sozialen Forderungen.
Die zwölf Artikel der Bauern
[Die zwölf Bauernartikel beginnen wie eine Predigt mit dem Gruß: Dem christlichen Leser Frieden und Gnade Gottes durch Christum. Dann wendet sich die Einleitung gegen die Widerchristen und ihre Meinung, daß die Bauern auf Grund des neuen Evangeliums zu Aufruhr und Gewalttaten aufrufen. Die Bauern wollten keinen Aufruhr, sondern nur die Verwirklichung der Lehren des Evangeliums: Liebe / Fride / Geduldt / unnd Ainigkaiten. Wie Gott einst die Kinder Israel aus der Hand Pharaos befreit habe, so werde er auch die Bauern erhören und erretten.]
Die Grundtlichen und rechten haubt Artickell / aller Bawrschafft unnd Hyndersessenn der Geistlichen unnd Weltlichen Oberkeyten / von welchen sie sich beschwert vermeynen.Artikel 1: | Jede Gemeinde soll das Recht haben, ihren Pfarrer selbst zu wählen und abzusetzen. Die Pfarrer sollen das Evangelium lauter und klar predigen, one allen menschlichen zusatz. |
Artikel 2: | Die Bauern sind bereit, den Kornzehnten weiter zu entrichten; er soll für den Lebensunterhalt des Pfarrers und für die Armen verwandt werden. Der kleine Zehnt soll beseitigt werden. |
Artikel 3: | Die Leibeigenschaft soll aufgehoben werden; die Bauern werden dann gern gegen unser erwelten und gesetzten oberkayt [...] gehorsam sein. |
Artikel 4: | Die Bauern verlangen die Freigabe von Jagd und Fischfang. |
Artikel 5: | Es soll wieder Gemeindewald bestimmt werden, aus dem sie Brenn- und Zimmerholz erhalten. |
Artikel 6: | Die Dienstleistungen sind auf ein erträgliches Maß, wie unser Eltern gedient haben, zurückzuführen. |
Artikel 7: | Zusätzliche Dienste sollen umb eynen zymlichen pfenning bezahlt werden. |
Artikel 8: | Die Entrichtung der Abgaben soll neu geregelt werden. |
Artikel 9: | Bestrafung soll nicht mehr willkürlich, nach gunst, sondern nach dem Gesetz erfolgen. |
Artikel 10: | Gemeindeland, das zu Unrecht in privaten Besitz genommen worden ist, soll zurückgegeben werden. |
Artikel 11: | Bei Todesfällen sollen keine Abgaben mehr bezahlt werden, und es soll nicht gestattet werden, daß man witwen, waisen also schentlich berauben sol. |
Artikel 12: | Die Bauern sind bereit, jeden ihrer Artikel fallen zu lassen, wenn ihnen nachgewiesen werden kann, daß er mit der Heiligen Schrift nicht in Einklang steht. Der frid Christi sey mit unns allen. |
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