Auszug aus dem Schmalkaldischen Bundesvertrag aus dem Jahre 1531.
Der Schmalkaldische Bundesvertrag, 21. Februar 1531
Nachdem sich die Läufte dieser Zeit hin und wieder gleich sorglich, geschwinde und vorab dergestalt erzeigen, zutragen und anschicken, [...] so will unser höchste Notdurft und schuldiges Amt der Obrigkeit erfordern, ob sich itzo oder künftig zutragen oder begeben würde, daß jemand uns oder unsere Untertanen mit Gewalt oder der Tat von dem Wort Gottes und erkannter Wahrheit zu dringen [...] und also wiederumb zu den abgetanen und veränderten Mißbräuchen zu nötigen unterstünde, solches alles möglichsten Fleißes zu verhüten, damit dann solche Gewalt abgewendet und das Verderben beider, Leib und Seele, unser und unserer Undertanen, verhütet werden möge, so haben wir Gott dem Allmächtigen zu Lobe, zu mehrem Gedeihen und Aufwachsen göttlicher, freien Lehre, zu Erweckung und Förderung eins christlichen, einhelligen Wesens und Friedens dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation und aller Ehrbarkeit, dazu insgemein unsern Fürstentümern, Städten und Landschaften zum Gutem, zur Wohlfahrt, Ehre, Nutz und Frommen, allein zu Gegenwehr und rettungsweise, die einem jeden nicht allein von menschlichen, sondern auch von geschriebenen Rechten zugelassen und vergönnt ist, mit- und gegeneinander eines christlichen und freundlichen Verstands [Bündnis] vereinigt. [...] Ob sich dann begebe, daß ein Teil unter uns, wer auch der wäre, um das Wort Gottes, evangelischer Lehr und unsers heiligen Glaubens [...] befehdet und überzogen würde, und derselbige auf uns andere schleunigst, endlich Rechten leiden möchte, daß dann wir alle die anderen, [...] ein jeder seinen höchsten Vermögen nach unerwartet der anderen den Befehdeten oder Vergewaltigten helfen, retten und entschütten, [...] und also den Handel einander getreulich helfen führen, sich auch kein Teil ohne der andern Wissen und Willen in eine Richtung, Vertrag oder Anstand einlassen oder begeben.
Es soll auch dieser unser christlicher Verstand [Bündnis] kaiserlicher Majestät, unserm allergnädigsten Herrn, oder keinem Stand des Heiligen Römischen Reichs oder sonst jemandem zuwider [sein], sondern allein zu Erhaltung christlicher Wahrheit und Friedens im Heiligen Reich und deutscher Nation und zu Entschüttung unbilliger Gewalt für uns und unsere Untertanen und Verwandten allein in Gegenwehr und rettungsweise vorgenommen [werden].
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